Für das Vorhaben war eine Grundgesetzänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum musste die Grundsteuer überhaupt reformiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form beanstandet, weil sie auf der Basis völlig veralteter Zahlen berechnet wird. Diese Steuer wird jedes Jahr auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben und beträgt in den meisten Fällen einige hundert Euro im Jahr. Dafür legen die Finanzämter die sogenannten „Einheitswerte“ zugrunde. Sie stammen im Westen von 1964, in Ostdeutschland sogar aus dem Jahre 1935. Für die Reform wurde eine Frist bis zum Ende dieses Jahres gesetzt.
Wie wurde die Grundsteuer bisher berechnet?
Derzeit ist die Höhe vom Wohnort, dem Grundstück und der darauf befindlichen Bebauung abhängig. Der wichtigste Faktor ist allerdings der so genannte Hebesatz den die jeweilige Gemeinde festlegt. Derzeit beträgt er zwischen Null und 995 Prozent. Für gleich bewertete Immobilien können also in verschiedenen Kommunen ganz unterschiedliche Summen fällig werden – hundert Euro in der einen, fast tausend Euro in der anderen.
Auf welche Reform hat sich der Bundestag der Bundestag nun geeinigt?
Im Grundsatz hat sich das Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) durchgesetzt. Es sieht vor dass für die Berechnung maßgeblich der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete herangezogen werden. Für selbst genutzte Immobilien wird eine fiktive Miete ermittelt.
Gilt das in allen Bundesländern?
Nein. Auf Druck der CSU gibt es eine Öffnungsklausel, nach der einzelne Bundesländer eigene Berechnungsmodelle einführen können. Bayern etwa setzt auf ein Model, bei dem die Grundstücksfläche maßgeblich ist. Mehrere Bundesländer denken über eigene Modelle nach.
Ab wann gelten die Neuregelungen?
Weil nun erst einmal rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen, gilt eine Übergangsphase bis 2025. Erst dann soll die Grundsteuer nach dem neuen Modell erhoben werden.
Wer kann sich am meisten über die Reform freuen?
Eine gute Nachricht ist der Beschluss vor allem für die deutschen Städte und Gemeinden. Wäre die Reform gescheitert, hätte dies gewaltige finanzielle Ausfälle bedeutet. Denn für die Kommunen ist die Grundsteuer mit 14 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie wäre nach dem Urteil aus Karlsruhe einfach versiegt, hätte es keine Reform gegeben.
Was bedeuten die Änderungen für einzelne Haushalte?
Gerade für Immobilien in beliebten, hochpreisigen Innenstadtbezirken könnten die Kosten nach dem wertabhängigen Modell von Olaf Scholz deutlich steigen. In ländlichen Gebieten mit niedrigen Haus- und Grundstückspreisen dürften sie eher sinken. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer bleiben aber auch weiterhin die Hebesätze, die die jeweilige Kommune erheben. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zugesagt, dass mit der Reform „keine substanzielle Steuererhöhung verbunden sein soll – ein Appell an die die Kommunen, die Hebesätze entsprechend anzupassen.
Müssen auch Mieter Grundsteuer bezahlen?
Ja. Es bleibt bei der so genannten Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Das heißt: Die anteilige Grundsteuer kann ein Vermieter über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter zurückverlangen. Mieterorganisationen, Grüne, Linke und die SPD hatten gefordert, die Umlagefähigkeit zumindest teilweise abzuschaffen. Koalitionsintern hatte das Thema zu erheblichem Streit geführt. Christian von Stetten (CDU), Vorsitzender des einflussreichen Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion begrüßt, dass, es bei der bisherigen Regelung bleibt. Unserer Redaktion sagte er: „Die Umlagefähigkeit wird erhalten und kann nur durch eine Gesetzesänderung im Bundestag gekippt werden. Solange die Union an der Regierung ist, ändert sich daran nichts.“ Von Stetten weiter: „Aus der Grundsteuer werden Maßnahmen finanziert, von der alle Bewohner einer Kommune profitieren, nicht nur Grundstückseigentümer. Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit würde ohnehin nur dazu führen, dass die reguläre Miete steigt.“