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BERLIN
Große Koalition stärkt die Oppositionsrechte
reda
 |  aktualisiert: 02.04.2014 19:44 Uhr

Die Opposition ist klein – und uneins. Wenn der Bundestag heute eine Reihe von Maßnahmen beschließt, die Grünen und Linken mehr Rechte im Parlament einräumen, werden sich die Abgeordneten der Linkspartei der Stimme enthalten. Der jetzt nach langem Streit zwischen der Union, der SPD und den Grünen vereinbarte Kompromiss geht ihnen nicht weit genug. Im Bundestag stellen Linke und Grüne nur 20 Prozent der Abgeordneten. Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, eine Sondersitzung einzuberufen oder eine Anhörung in einem Ausschuss zu erzwingen, bräuchten sie allerdings 25 Prozent der Stimmen.

Wirkungsvolle Kontrolle

Damit diese parlamentarische Ohnmacht keine vier Jahre lang anhält und die Opposition die Regierung wirkungsvoll kontrollieren kann, haben sich die Koalitionsparteien mit den Grünen am Dienstagabend auf eine Änderung der Geschäftsordnung verständigt. Danach sollen für das Einsetzen von Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen künftig keine 25 Prozent mehr nötig sein, sondern nur noch 120 Stimmen – sieben weniger als die Opposition insgesamt zur Verfügung hat. Selbst für den Fall, dass der eine oder andere Abgeordnete krank ist, blieben die Minderheitenrechte damit gewahrt.

In den Ausschüssen des Bundestages, in denen sich kranke Abgeordnete von Kollegen vertreten lassen können, müssen sich die Oppositionsvertreter einig sein – dann reichen ihre Stimmen aus, um zu einem umstrittenen Gesetz eine Expertenanhörung zu bekommen. Zusätzliche Redezeiten sollen Grüne und Linke aber ebenso wenig erhalten wie die Möglichkeit, ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht mit Hilfe einer sogenannten Normenkontrollklage überprüfen zu lassen. Dazu ist weiterhin ein Viertel der Stimmen im Bundestag erforderlich.

Dem Vernehmen nach erwägt die Linke genau deshalb eine Verfassungsklage. „Wir wollen Minderheitenrechte, die verlässlich und einklagbar sind“, betont ihre Fraktionsmanagerin Petra Sitte. Die zweite Oppositionskraft argumentiert nicht so kategorisch. Trotz der schwierigen Mehrheitsverhältnisse in dieser Legislatur sei mit der jetzt gefundenen Lösung die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes gesichert, beteuert die Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann.

Besonders wichtig ist ihr, dass die Regierungsfraktionen die Minderheitenrechte trotz ihrer erdrückenden Mehrheit nicht wieder ändern können. Was jetzt beschlossen werde, gelte für die gesamte Wahlperiode, bestätigt auch die hessische Abgeordnete Christine Lambrecht, die die Geschäfte der SPD-Fraktion führt. Die neuen Regelungen seien ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie, sagt sie.

 
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