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KARLSRUHE
Goldbären und Banken-Rot: Zweimal entscheidet der BGH
Markenstreit um Goldbären       -  Goldig: Im Streit um diese beidenen goldenen Bären geht's am Mittwoch vor Gericht. Der BGH in Karlsruhe verkündet dann sein Urteil über eine Klage von Haribo wegen des Lindt-Teddys. Allerdings muss der Gerichtshof auch über einen Rechtsstreit zwischen Sparkasse und Santander-Bank um die Farbe Rot.
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Goldig: Im Streit um diese beidenen goldenen Bären geht's am Mittwoch vor Gericht. Der BGH in Karlsruhe verkündet dann sein Urteil über eine Klage von Haribo wegen des Lindt-Teddys.
dpa
 |  aktualisiert: 23.09.2015 09:11 Uhr

Die Süßwarenhersteller Haribo und Lindt streiten sich um Goldbären - die Sparkasse und die spanische Santander-Bank um die Farbe Rot. Der Bundesgerichtshof (BGH) will an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) gleich in zwei wichtigen Markenprozessen seine Entscheidungen verkünden. (Az.: I ZR 105/14 und 78/14)

Worum geht es im Streit der beiden Süßwarenhersteller?

Um süße Bären: Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke «Goldbären» schützen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roten Schleife zu sehen. Lindt vertreibt seit 2011 zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. Haribo sieht seine Markenrechte verletzt.

Warum?

Haribo argumentiert mit der Verwechslungsgefahr: Die Verbraucher könnten die beiden Bären immer schwerer auseinanderhalten. Als Beweis dafür wertete der Anwalt des Bonner Süßwarenherstellers zwei Umfragen: 2012 hätten über 89 Prozent der Befragten den «Goldbären» Haribo zugeordnet, 2014 seien es nur noch 74,6 Prozent gewesen.

Was sagt der Schweizer Hersteller dazu?

Dass es sich um unterschiedliche Produkte handelt, die nicht verwechselt werden könnten. «Gummibärchen gibt es immer in höherer Anzahl in Tüten, der Lindt-Teddy steht stückweise in den Regalen», sagte etwa der Anwalt der Eidgenossen, Reiner Hall, in der mündlichen Anhörung des Gerichts im Juni. Die zurückgegangenen Umfragewerte seien kein Indiz für eine zunehmende Verwechslung.

Was muss nun der BGH klären?

Der wird juristisches Neuland betreten müssen. Er muss klären, ob die von Haribo geschützte Wortmarke «Goldbären» durch einen Schoko-Hohlkörper, also ein dreidimensionales Produkt, verletzt werden kann. Markenrechtler und Unternehmen erhoffen sich daher grundsätzliche Vorgaben dazu, in welcher Form Konkurrenzprodukte geschützter Wortmarken künftig ausgestaltet werden dürfen.

Und worum geht es im Streit zwischen den beiden Banken?

Santander und Sparkasse streiten schon seit Jahren um die Farbe Rot. Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen.

Was genau ist da umstritten?

2007 hatten sich die Sparkassen ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre inzwischen rund 15 000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rot-Ton HKS 14.

Wird der BGH ein letztes Wort in der Sache sprechen?

Das ist wohl weniger zu erwarten. Denn Santander seinerseits hat die Löschung der Sparkassen-Farbmarke beantragt und beim Bundespatentgericht unlängst einen Sieg errungen. Auch dieses Verfahren ist beim BGH, wird aber am Mittwoch offiziell nicht entschieden. Experten hoffen jedoch, dass das Urteil am Mittwoch Hinweise auf das Löschungsverfahren gibt.

Warum sind Markenfragen so wichtig?

Marken sind pures Geld für die Firmen. Sie sind «das Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunde», wie der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking sagt. Eine bekannte Marke muss ihren Ruf verteidigen und sich vor Nachahmern schützen. Oft kommt es da zu Prozessen - häufig bis zum BGH.

Gibt es da Beispiele?

Erst im Juli errang der Kosmetikhersteller Beiersdorf beim BGH einen Etappensieg im Prozess um das geschützte Dunkelblau seiner Nivea-Produkte. Im Oktober 2014 entschied Karlsruhe zugunsten des Wörterbuchverlags Langenscheidt und seiner Farbmarke Gelb. Und im Fall Puma gegen Pudel beschäftigte das Gericht sogar die Parodie einer geschützten Marke.

 
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