Mit einem Freispruch für den angeklagten Arzt ist der Prozess um den Organspende-Skandal an der Göttinger Uniklinik zu Ende gegangen. Der frühere Leiter der Transplantationsmedizin habe sich trotz erwiesener Manipulationen nicht strafbar gemacht, urteilte das Landgericht Göttingen am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend rechtliche Mittel gegen das Urteil an. Sie hatte für den 47-jährigen Chirurgen acht Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot als Transplantationsmediziner gefordert.
Dagegen sagte der Verteidiger des Arztes, Jürgen Hoppe: „Das ist das Urteil, für das wir gekämpft haben.“ Der Mediziner, der elf Monate lang in Untersuchungshaft gesessen hatte, reagierte mit sichtlicher Erleichterung auf die Entscheidung des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Chirurgen in dem fast zwei Jahre dauernden Prozess unter anderem versuchten Totschlag in elf Fällen vorgeworfen. Der Arzt habe medizinische Daten manipuliert, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Dadurch hätten andere schwer kranke Patienten kein Organ erhalten und seien deshalb möglicherweise gestorben. Mit ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft juristisches Neuland betreten, denn konkrete Namen von Menschen, die wegen des Handelns des Arztes gestorben sein könnten, nannte sie nicht.
Der Vorsitzende Richter Ralf Günther sagte in seiner Urteilsbegründung, der Arzt habe zwar gegen Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen. Es habe Manipulationen gegeben, die nach moralischen Wertvorstellungen zu missbilligen seien. Diese Verstöße seien aber nicht strafbar gewesen. Es lasse sich auch nicht nachweisen, dass durch die Manipulationen des Mediziners andere Patienten kein Organ erhalten hätten und deshalb möglicherweise gestorben seien, sagte der Richter.