Im ersten deutschen Prozess gegen einen Syrien-Rückkehrer hat der Angeklagte die Teilnahme an Kampfeinsätzen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gestanden. „Ich habe es als meine Pflicht angesehen, nach Syrien zu gehen, um mich gegen die Unterdrückung und Tyrannei dort zu stellen“, heißt es in einer Erklärung, die der Anwalt des 20-Jährigen am Freitag vor dem Staatsschutzsenat in Frankfurt am Main vorlas.
„Die unfassbare Gewalt, die das alawitische Assad-Regime gegen die sunnitische Mehrheit anwendete, hat mich wütend und fassungslos zugleich gemacht“, so die Begründung von Kreshnik B. „Keiner wollte den Menschen dort helfen.“
„Treueeid geleistet“
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Deutschen mit Wurzeln im Kosovo die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Der 20-Jährige räumte in der Erklärung vor dem Oberlandesgericht (OLG) ein, dem IS einen Treueeid geleistet, sich dem Willen der Vereinigung unterworfen und sich ihrer Befehlsgewalt unterstellt zu haben. Er sei im Juli 2013 über die Türkei nach Syrien gereist und dort an der Pistole und dem Sturmgewehr ausgebildet worden.
Er habe aber bei seinen drei Einsätzen von dem „Kampfgeschehen fast gar nichts mitbekommen“. Europäer wie er seien in Syrien beim Kämpfen nicht richtig ernst genommen worden. Er sei daher zum Sanitätsdienst oder zum Bewachen von Häusern abkommandiert worden. Er habe auch an Straßensperren kontrolliert.
Zurück nach Frankfurt
Als es zu Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Rebellengruppen kam, seien ihm „die ersten Zweifel gekommen“. „Ich habe das nicht verstanden, weshalb man sich jetzt untereinander bekämpfte, anstatt gemeinsam gegen den Tyrannen Assad zu kämpfen.“ Im Dezember 2013 sei er mithilfe seines Onkels von Syrien in die Türkei gelangt und mit seiner Schwester und einem Cousin nach Frankfurt zurückgeflogen. Bei der Ankunft wurde er festgenommen und sitzt seither in U-Haft.
Kreshnik B. kann nach dem Jugendstrafrecht mit einer Haftstrafe von dreieinviertel bis viereinviertel Jahren rechnen, wenn er sich ausreichend zu den Fragen von Senat und Bundesanwaltschaft zu der verlesenen Erklärung äußert. Darauf hatten sich das Gericht, die Vertreter des Generalbundesanwalts und der Verteidiger des 20-Jährigen zu Beginn des dritten Verhandlungstags am Freitag verständigt. Diese Befragung ist für den 30. Oktober vorgesehen.
Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass inzwischen rund 450 radikalisierte Muslime aus Deutschland in Richtung Syrien ausgereist sind, um sich dort am Kampf des IS zu beteiligen oder die Miliz zu unterstützen. Etwa 150 davon sind zwischenzeitlich zurückgekehrt.