zurück
BRÜSSEL
Geht Schlag gegen Lohndumping ins Leere?
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:02 Uhr

Bis zur letzten Minute hatten die Arbeitgeber alles versucht, um die neue Gesetzgebung zu verhindern. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bemühte sich, allen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes die Nachteile der reformierten Entsenderichtlinie klarzumachen. Dabei folgt die Neufassung einem durchaus edlen Grundsatz. Denn durch die neuen Bestimmungen zieht sich das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ wie ein roter Faden. Eigentlich sollten für einen bestimmten Zeitraum entsandte Arbeitnehmer schon bisher das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen.

Tatsächlich aber lagen die Löhne häufig sehr viel niedriger, weil die Arbeitgeber ihnen zwar den tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn zugestanden, nicht aber die üblichen Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie weitere Beträge, die für einheimische Beschäftigte selbstverständlich sind.

„Schockierende Bedingungen“

„Entsandte Arbeitnehmer bekommen häufig niedrigere Gehälter und haben weniger sozialen Schutz als einheimische Arbeitskräfte, einige leben unter schockierenden Bedingungen“, sagte die sozialdemokratische Unterhändlerin des EU-Parlamentes, Agnes Jongerius, im Vorfeld.

Nun wird das alles besser: Arbeitnehmer dürfen künftig für zwölf (maximal 18 Monate) entsandt werden, das heißt für ihr Unternehmen im EU-Ausland arbeiten. Sie haben Anspruch auf gleichen Lohn wie Einheimische – inklusive Nacht- oder Feiertagszuschlägen, Überstundenvergütung oder 13. Monatsgehalt und Anpassung des Lohns an das Lebensalter gemäß Tarifvertrag. Kosten für Unterbringung und Transport dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden.

Langfristig gilt dies auch für das Transportgewerbe und Lkw-Fahrer, die bisher komplett ausgenommen waren. In Deutschland gibt es solche Bestimmungen bereits im Baugewerbe. Alle anderen Branchen müssen nun nachziehen.

Mit dieser Reform soll Lohndumping in jeder Form bekämpft werden. Die Arbeitgeber aber wehren sich heftig. Sie befürchten, es könne künftig einfacher sein, ihre Arbeitnehmer in ein Nicht-EU-Land zu schicken als in die europäische Nachbarschaft. „Selbst für hoch bezahlte Manager mit deutlich sechsstelligen Jahresgehältern wird es mit der Verabschiedung der Entsenderichtlinie zur zwingenden Vorschrift, jede noch so kleine Abweichung nationaler Ansprüche im Entsendestaat, die gegenüber ihrem Vertrag günstiger sind, zuzugestehen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter im Vorfeld. „Und sei es nur der Zuschuss zu einem Kantinenessen in Höhe von einem Euro pro Tag.“

Die weitaus größere Schieflage dürfte allerdings an anderer Stelle entstehen. Denn auch nach den neuen Vorschriften bleibt ein entsandter Arbeitnehmer in puncto Sozialabgaben und Lohnsteuer Bürger seiner Heimat. Eine polnische Firma, die ihre Arbeiter nach Frankfurt schickt, kann weiter die in Polen niedrigeren Sozialabgaben abführen. Damit ist ihre Arbeitskraft eben doch wieder billiger als die deutscher Beschäftigter, die die gleiche Arbeit verrichten. Dennoch sprach Jens Geier, Chef der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, von Vorteilen für die deutschen Unternehmen: „Die neuen Bestimmungen schützen auch die deutschen Tarifstandards und somit unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen vor unlauterer Dumping-Konkurrenz.“

Umsetzung in nationales Recht

In der Bundesrepublik sind von den Bestimmungen viele Arbeitnehmer betroffen. Rund 440 000 Beschäftige aus anderen EU-Staaten sind bei uns tätig, 260 000 Bundesbürger wurden als Arbeitskräfte in andere Mitgliedsstaaten entsandt. Nach der Entscheidung des EU-Parlamentes müssen die Neuerungen noch in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Reform soll 2020 in Kraft treten.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Detlef Drewes
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Europäisches Parlament
Jens Geier
Lohndumping
Steffen Kampeter
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen