BERLIN
Firmenerben bleiben begünstigt
Firmenerben sollen auch in Zukunft weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der am Mittwoch nach langer Debatte das Kabinett passierte. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuervergünstigungen verlangt hatte. Künftig soll es etwa ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro eine „Bedürfnisprüfung“ geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.
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