Gegen den rechtsextremen deutschen Europaabgeordneten Udo Voigt liegen Anträge auf Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität vor, das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. In einem Fall prüfe die Behörde Vorwürfe, denen zufolge der frühere NPD-Vorsitzende bei einem Neujahrsempfang der Partei in der Stadt im Januar die Zahl von sechs Millionen Holocaust-Opfern als „maßlos überhöht“ dargestellt habe.
Sollte das Europaparlament den Anträgen stattgeben, verlöre Voigt seinen Schutz vor Strafverfolgung. Hintergrund eines zweiten Antrags auf Aufhebung der Immunität ist nach dpa-Informationen ein von Voigt angestrengtes Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin. Dieses hatte ihn 2014 wegen gemeinschaftlicher Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage bezog sich auf einen Terminplan der NPD zur Fußball-WM 2006. Er zeigte auf dem Titel einen Fußballer mit der Rückennummer des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela. Im Text dazu hieß es: „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“
Voigt sagte, Ausgangspunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei eine mittlerweile offiziell korrigierte Falschmeldung einer Regionalzeitung gewesen. Er habe nachgewiesenermaßen beim Neujahrsempfang der NPD im Saarbrücker Schloss nicht den Holocaust geleugnet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte, dass die Auswertung eines Zeitungsberichts Ausgangspunkt der Ermittlungen gewesen sei. Zu den möglichen Folgen des Widerrufs äußerte er sich zunächst nicht.