Vor mehr als vier Jahren gab der damalige Piusbrüder-Bischof Richard Williamson ein folgenschweres TV-Interview, in dem er den Holocaust leugnete. Nun ist er vom Amtsgericht Regensburg erneut wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll 1800 Euro zahlen, wie das Gericht am Mittwoch erläuterte.
Der frühere Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft hatte im November 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten. Es ist bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson deshalb juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil mit einer Geldstrafe von 6500 Euro hatte das Oberlandesgericht Nürnberg kassiert.
Williamsons Anwälte kündigten an, auch nun weitere Instanzen einzuschalten. Sie waren zuvor damit gescheitert, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Der 72 Jahre alte Geistliche selbst war nicht zum Prozess gekommen.
Der Fall schlug auch deshalb hohe Wellen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation von Williamson und weiteren Bischöfen der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben hatte. Inzwischen ist Williamson von den Piusbrüdern suspendiert worden. Nach Angaben seiner Anwälte lebt Williamson inzwischen in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.
„Es waren keine spontanen Äußerungen“, begründete das Gericht die Bestrafung des Briten. Er habe wohlüberlegt auf die Fragen vor der Kamera geantwortet. „Dieses Interview hat den Frieden in Deutschland gestört.“ Die Berichterstattung über den Fall sei groß gewesen, auch habe es Strafanzeigen aus der Bevölkerung gegeben. „Er hat minutenlang vor einer eingeschalteten Fernsehkamera geredet.“ Er sei sich bewusst gewesen, dass die Passagen gesendet werden konnten.
Die Verteidiger hatten argumentiert, Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn seine Aussagen in Deutschland zugänglich gewesen waren. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien seine Aussagen ein Straftatbestand.
Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte argumentiert, dass man in Deutschland sehr wohl die Aussagen zum Holocaust ansehen konnte. Beispielsweise sei die schwedische Sendung im Internet abrufbar gewesen.