Es ist der vielleicht schärfste Angriff Brüssels auf das deutsche Sozialsystem. Und er sorgte am Freitag prompt für massiven Ärger. „Brandgefährlich“ nannte der Chef der CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Markus Ferber, das 40-seitige Papier aus der Feder der Europäischen Kommission, dessen wichtigste Botschaft lautet: Zuwanderer aus anderen EU-Staaten haben Anspruch auf Grundsicherung, Kindergeld und andere Leistungen zur Existenzsicherung, auch wenn sie in Deutschland gar keine Arbeit suchen.
Zwar handelt es sich nicht um einen Gesetzesentwurf der Kommission, sondern lediglich um eine Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Doch das Dokument, das dem Brüsseler Büro dieser Zeitung vorliegt, hat es in sich. Denn es stellt alle bisherigen Äußerungen von Mitgliedern des Barroso-Teams auf den Kopf.
Anlass: Klage einer Rumänin
Noch vor wenigen Monaten hatte beispielsweise Justizkommissarin Viviane Reding betont, „es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sicherungssysteme“. Nun bejahen die Autoren des Papiers ausdrücklich, dass Leistungen zu zahlen sind, wenn deren Verweigerung dazu führen könnte, dass jemandem die Aufenthaltserlaubnis entzogen wird, weil er nicht genügend Mittel zur Lebenshaltung nachweisen kann.
Anlass der Stellungnahme ist die Klage einer 24-jährigen rumänischen Mutter, die seit 2010 mit ihrem Sohn dauerhaft in Deutschland bei ihrer Schwester lebt. Der Frau waren Kindergeld und ein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zugesprochen worden. Da sie keine Arbeit gesucht hatte, lehnte das Jobcenter in Leipzig die Zahlung von Hartz IV ab. Daraufhin klagte die Frau vor dem Sozialgericht, das den EuGH einschaltete. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Die Position der Europäischen Kommission aber sorgte schon jetzt für Wirbel. „Brüssel darf vor lauter Solidarität den europäischen Gedanken nicht überstrapazieren“, warnten Ferber und andere Parlamentsabgeordnete. Bisher schienen die kritischen Töne vor allem aus den Reihen der CSU vielen überzogen zu sein. Hatten doch alle EU-Institutionen stets darauf verwiesen, dass es innerhalb der ersten drei Monate nach der Zuwanderung keine Sozialleistungen gebe. Und auch später würde lediglich gezahlt, wenn man sich Ansprüche erworben habe.
Kehrtwende in Brüssel
Doch die offensichtliche Kehrtwende der Brüsseler Kommission, für die der ungarische Sozialdemokrat, Kommissar László Andor, verantwortlich zeichnet, öffnet Türen, die die Bundesregierung bisher stets verschlossen lassen wollte: Arbeitsuchende Zuwanderer sollten ebenso wie arbeitslose Nachbarn grundsätzlich von den Sozialleistungen ausgeschlossen bleiben.
Wie groß die Angst vor der Diskussion auch in Brüssel ist, machte am Freitagmittag die Sprecherin von Kommissionschef José Manuel Barroso deutlich. Sie widersprach energisch „den Andeutungen und Anschuldigungen, wonach die Kommission Deutschland drängt, allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe zu gewähren“. Diese seien „komplett falsch“. Am Freitagnachmittag schickte man noch eine weitere Klarstellung hinterher: „Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern hierzulande Sozialhilfe zahlen“.
Doch der Versuch, die Auseinandersetzung noch einzufangen, misslang. Denn das Dokument lässt keine Zweifel zu: Zum einen wird Deutschland aufgefordert, künftig jeden Einzelfall für sich zu betrachten und erst dann über die Zuerkennung von Sozialleistungen zu entscheiden. Zum zweiten sollen die bundesdeutschen Behörden die Existenzsicherung übernehmen, wenn deren Fehlen zu einer Ausweisung führen könnte.