Das Gesetz an sich ist gut gemeint. Über die Einführung einer Meldepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke sollen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet effektiver bekämpft werden. Doch in dem entsprechenden Gesetzentwurf ist ein Passus, der die Netzgemeinde in Aufruhr versetzt: Demnach sollen Internetdienstleister zur Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten verpflichtet werden und notfalls auch Passwörter ihrer Kunden herausgeben. Und zwar nicht nur bei Hass und rechtsextremer Hetze auf Plattformen wie Twitter oder Facebook, sondern ganz allgemein bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Die FDP-Bundestagsfraktion ging mit der Bundesregierung und dem zuständigen Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD) hart ins Gericht. „Der Vorstoß ist ein offener Angriff auf die Bürgerrechte“, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae dieser Redaktion. „Allein die Vorstellung, dass Sicherheitsbehörden künftig ohne Richterbeschluss auf Passwörter zugreifen können, stellt einen neuen Tiefpunkt für die Bürgerrechte dar“, erklärte der Jurist. Die Pläne seien offenbar ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk der SPD an die Union. „Den Überwachungsphantasien der Bundesregierung muss dringend Einhalt geboten werden", forderte Thomae.
Der CSU-Rechtsexperte Volker Ullrich sah die Sache etwas gelassener. „Bereits jetzt ist nach der Strafprozessordnung eine Herausgabe von Bestandsdaten möglich, was der Gesetzentwurf unter Richtervorbehalt präzisiert“, sagte er unserer Redaktion. Dennoch werde im Gesetzgebungsverfahren genau zu erörtern sein, welch praktische Relevanz die Vorschrift habe und ob sie rechtlich verhältnismäßig sei.
Das Bundesjustizministerium verteidigte die Pläne mit dem Hinweis, es gehe nicht um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern nur um eine Präzisierung. „Um Täter identifizieren zu können, müssen Staatsanwaltschaften von Internetplattformen Daten herausverlangen können“, sagte ein Ministeriumssprecher. Im Einzelfall sei es erforderlich, auf einen Account zugreifen zu können. Das sei nach geltendem Recht bereits heute möglich.