Die in Belgien geplante Ausweitung der Sterbehilfe auf todkranke Kinder und Jugendliche ist bei der katholischen Kirche und auch in Deutschland auf Kritik gestoßen. Die belgischen Bischöfe erklärten in einer Stellungnahme, sie seien enttäuscht von dem Beschluss des Parlaments, einem Kind das Recht zu geben, seinen eigenen Tod zu verlangen: „Dies verletzt das Verbot zu töten.“ Das Gesetz stelle die Basis des menschlichen Zusammenlebens infrage. Nach Ansicht der Bischöfe steht nun die Tür offen, um auch Behinderte, Demenzkranke, Geisteskranke oder Lebensmüde in die aktive Sterbehilfe einzubeziehen.
Für Ausbau der Hospizarbeit
Das belgische Parlament hatte am Donnerstag eine Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Minderjährige ohne Altersgrenze beschlossen. In Deutschland kritisierte der Deutsche Kinderhospizverein die belgische Gesetzesänderung. Der Verein mit Sitz im sauerländischen Olpe begrüßte am Freitag in einer Mitteilung aber die Diskussion, die nun auch in Deutschland ausgelöst wurde. „Wir lehnen aktive Sterbehilfe in jeder Form ab. Kinder wollen leben“, teilte der Verein mit. Bei der Arbeit in bundesweit 20 ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten habe noch nie ein Kind den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäußert. Stattdessen fordert der Verein einen Ausbau der begleitenden Hospizarbeit und der palliativmedizinischen Versorgung.
Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) verurteilte die Pläne als „skandalös“. Dies sei „eine Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft. Sie widerspricht jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit“.
In Deutschland untersagt
Derzeit bereitet der Bundestag in Berlin eine Reform vor, organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Bislang ist aktive Sterbehilfe in Deutschland untersagt; wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Erlaubt ist hingegen passive Sterbehilfe, bei der Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen beenden und etwa das Beatmungsgerät abschalten.
In Belgien dürfte die Gesetzesänderung in einigen Wochen in Kraft treten. Erst muss der belgische König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird. Damit ist Belgien Vorreiter. Die Niederlande erlauben Ärzten zwar auch, schwerstkranken Jugendlichen auf Verlangen tödliche Medikamente zu verabreichen, allerdings erst ab einem Alter des Patienten von zwölf Jahren.