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Berlin
Druck auf Giffey wächst
Gericht stoppte die Berufung einer Parteifreundin der SPD-Familienministerin zur Chefin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Bernhard Junginger
 |  aktualisiert: 24.05.2019 02:11 Uhr

Der Druck auf Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wächst in diesen Tagen nicht nur wegen der Plagiatsvorwürfe bei ihrer Doktorarbeit. Auch in einer brisanten Personalangelegenheit gerät die 41-jährige SPD-Politikerin immer stärker in die Kritik. Die Grünen im Bundestag und der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) fordern von Giffey, den Chefposten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach mehr als einjähriger Vakanz endlich zu besetzen. Hintergrund der Vorwürfe ist der von einem Gericht einstweilen gestoppte Versuch Giffeys, eine Parteifreundin als Leiterin der Behörde zu installieren.

Gegenüber dieser Redaktion sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz: „Lange nicht mehr wurden Demokratie, Vielfalt und Liberalität durch Populisten so angegangen wie jetzt. Da braucht es eine arbeitsfähige und schlagkräftige Antidiskriminierungsstelle mehr denn je.“ Und LSVD-Sprecher Markus Ulrich fordert, „dass die Rechtsstellung der Leitung gestärkt wird und das Amt so schnell wie möglich besetzt wird.“

Seit dem Ausscheiden der langjährigen Behördenleiterin Christine Lüders im Mai vergangene Jahres hat die Behörde keine reguläre Leitung mehr, kommissarisch führt Bernhard Franke die Geschäfte. Ziel der Einrichtung ist laut Gesetz, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Im vergangenen Jahr beriet die Stelle rund 3500 Menschen, die sich in Beruf oder Alltag benachteiligt fühlten, 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Über einen Mangel an Aufgaben können sich die rund 35 Mitarbeiter also nicht beklagen. In ihrer fachlichen Arbeit ist die Antidiskriminierungsstelle frei und nur dem Recht verpflichtet. Personalrechtlich aber fällt sie in die Zuständigkeit des Familienministeriums, das auch den Leiter ernennt. Franziska Giffey wollte für den Chefposten eine SPD-Parteifreundin einfädeln: Nancy Böhning. Die 40-jährige aus Brandenburg war vier Monate lang SPD-Bundesgeschäftsführerin, ehe sie im April 2018 von Thorben Albrecht abgelöst wurde, einem engen Vertrauten von Parteichefin Andrea Nahles. Zuvor war Böhning Büroleiterin bei den SPD-Spitzenpolitikerinnen Katarina Barley und Manuela Schwesig, außerdem verfügt sie über Erfahrung in der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Die Übernahme des Amts durch Böhning schien nur noch Formsache.

Doch auf die Stelle hatten sich zwei weitere Kandidaten, darunter eine langjährige Mitarbeiterin des Familienministeriums beworben. Die Ministerialdirigentin fühlte sich fachlich besser geeignet und durch die geplante Postenvergabe ungerecht behandelt. Also quasi diskriminiert. So zog Nancy Böhnings Konkurrentin vor Gericht – und bekam in erster Instanz recht. Das Verwaltungsgericht Berlin rügte das Auswahlverfahren im Ministerium und verbot die Ernennung Böhnings zur Antidiskriminierungsbeauftragten. „Insgesamt entsteht der Eindruck, dass das Verfahren zur Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle nicht in der gebotenen Weise ergebnisoffen geführt wurde“, urteilten . Die Entscheidung sei mit dem „Prinzip der Bestenauslese“ nicht vereinbar.

Ekin Deligöz von den Grünen sagt: „Es ist nicht akzeptabel, das Ministerin Giffey offenbar das Parteibuch wichtiger als die Eignung ist. Giffey darf sozialdemokratische Politik machen, nicht aber eine Neben-Parteizentrale eröffnen.“

Der Rechtsstreit um die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierung geht unterdessen weiter. Auf eine Anfrage dieser Redaktion sagte eine Sprecherin von Familienministerin Giffey: „Dass es bislang noch keine Entscheidung über die neue Leitung der Antidiskriminierungsstelle gibt, ist gerichtlichen Verfahren geschuldet, deren Ergebnis abgewartet werden muss.“ Das Bundesfamilienministerium habe „selbst ein hohes Interesse daran, dass die Stelle zügig besetzt werden kann“, so die Sprecherin weiter. Über die Einzelheiten der Verfahren könne sie keine Auskunft geben.

Franziska Giffey steht seit Wochen unter Beschuss, weil Plagiatsjäger ihr vorwerfen, Teile ihrer Doktorarbeit abgeschrieben zu haben. Sie selbst beteuerte mehrfach, die Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ geschrieben zu haben. Eine abschließende Bewertung der Vorwürfe durch die Freie Universität Berlin steht noch aus. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte der SPD zuletzt die Ablösung Giffeys nahegelegt, falls sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten.

Seit ihrem Amtsantritt hat sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey immer wieder klar gegen jede Form von Diskriminierung ausgesprochen. Das ist verdienstvoll. Umso gefährlicher ist es für die SPD-Frau, wenn ihr nun vorgeworfen wird, sie habe ausgerechnet bei der Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewissermaßen selbst diskriminiert. Und versucht, eine Parteifreundin als Chefin einzufädeln, obwohl es möglicherweise eine geeignetere Kandidatin gab.

Vielleicht sind die Vorgänge rund um die missglückte Besetzung für Giffey sogar noch brisanter, als die Vorwürfe, sie habe ihre Doktorarbeit teilweise abgeschrieben. Denn viele Menschen interessieren sich nur begrenzt für die Feinheiten des korrekten akademischen Zitierens, haben aber selbst leidvolle Erfahrungen mit Benachteiligung gemacht. Die es längst nicht mehr geben dürfte, weil die gesetzlichen Vorgaben klarer nicht sein könnten. Es darf keine Rolle spielen, welche Hautfarbe ein Mensch hat, wo er herkommt, zu welchem Gott er betet, welchen Geschlechts er ist oder ob er eine Behinderung hat.

Was schon seit 70 Jahren im Grundgesetz steht, wurde 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht verbietet, konkretisiert. Im Zuge des AGG wurde auch die Antidiskriminierungsstelle geschaffen, um deren Chefposten es nun geht. Weil Parteien in unserer Demokratie eine hervorgehobene Rolle spielen, ist es in bestimmten Feldern des politischen Systems üblich, legitim und sinnvoll, dass Ämter nach Parteibuch vergeben werden. Bei der Leitung der Antidiskriminierungsstelle aber liegen die Dinge anders. Es handelt sich um eine ganz besondere Funktion, die auszufüllen es bestimmter Qualifikationen und Erfahrungen bedarf. So sieht es das Berliner Verwaltungsgericht. Giffey indes hält stur an ihrer Wunschkandidatin aus den Reihen der SPD fest. Es ist ein Trauerspiel, dass durch das fragwürdige Vorgehen der Ministerin eine Schlüsselposition im Kampf gegen die Diskriminierung auch nach mehr als einem Jahr noch unbesetzt ist.

 
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