Mit dem Regierungsentwurf eines Anti-Doping-Gesetzes kommt Bewegung in den Kampf gegen Sportbetrüger. Demnach müssten künftig Spitzensportler, die des Dopings überführt werden, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Enthalten ist auch die „uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit“, ein Punkt, der in der Vergangenheit vor allem vom Deutschen Olympischen Sportbund abgelehnt worden war. Künftig könnten Kaderathleten belangt werden, wenn sie mit geringen Dosen von Anabolika oder dem Blutdopingmittel EPO erwischt werden. Die bisherige Gesetzeslage sieht dies nicht vor.
Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) begrüßt den Entwurf der Bundesregierung: „Bayern kämpft seit vielen Jahren für ein schärferes Dopingstrafrecht. Wir haben die Diskussion mit einer Vielzahl an Vorschlägen begleitet“, sagte der Aschaffenburger im Gespräch mit dieser Zeitung. Der Vorschlag enthalte zwar viele der bayerischen Forderungen, allerdings geht Bausback der Entwurf nicht weit genug. „Wir müssen ein Gesamtpaket schnüren, das keine Lücken lässt. Ich sehe es sehr kritisch, dass der Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz weder eine für jedermann geltende uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit enthält noch eine Kronzeugenregelung, um die Mauer des Schweigens aufzubrechen. Wir müssen aufpassen, dass wir im Kampf gegen den Dopingmittelhandel am Ende nicht wieder nur ein stumpfes Schwert haben.“ Die Gesetzesvorlage aus dem Innen- sowie dem Justizministerium ist auf den Spitzensport begrenzt. Bausback hatte Anfang des Jahres einen eigenen Entwurf präsentiert und damit der Bundesregierung eine Diskussionsgrundlage geliefert. Darin war eine generelle Besitzstrafbarkeit enthalten.
Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, sagte auf Anfrage: „Wenn das Gesetz tatsächlich so umgesetzt werden sollte, wäre es ein Meilenstein.“ Der Entwurf zeige, „dass Doping tatsächlich ernsthaft bekämpft werden soll“. Außerdem werde die Rolle der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA gestärkt, der eine ganze Reihe von Rechten eingeräumt werden würden. Prokop, Direktor des Amtsgerichtes in Regensburg, gilt seit Jahren als Verfechter einer schärferen Gesetzgebung. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Weberling, ein Kenner der deutschen Dopingaufarbeitung, hält den Entwurf für einen Fortschritt. „Der organisierte deutsche Sport hat sich, von lobenswerten Ausnahmen abgesehen, seit Jahrzehnten unfähig gezeigt, dem Dopingmissbrauch auf allen Ebenen wirksam zu begegnen“, sagte er. „Das Anti-Doping-Gesetz wird, wenn es so in Kraft tritt, den Dopingmissbrauch schon im Ansatz wirksam bekämpfen, da es jeden empfindlich bestraft, der dopt oder Dopingmittel besitzt. Sauberer Sport ist in Zukunft ohne jeden Zweifel wieder das gesellschaftlich akzeptierte Maß“, so Weberling.
Skeptisch bewertet Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, das Papier. In einem von der DOSB-Pressestelle verbreiteten Statement spricht Hörmann davon, „die Stärken des bisherigen Systems beizubehalten“. Mit der Politik sei das gemeinsame Ziel vereinbart worden, „die in der Praxis bereits sehr gute und intensive Zusammenarbeit von Sport und Staat für einen Sport ohne Manipulation auch gesetzlich noch klarer als bisher zu regeln“. Der DOSB hat sich bislang gegen ein Anti-Doping-Gesetz gestellt und hält die Sportgerichtsbarkeit mit Sperren als Strafen für ausreichend.
Der Würzburger Thomas Lurz, Rekord-Weltmeister im Langstreckenschwimmen, ist „grundsätzlich für schärfere Gesetze“. Ihm fehle jedoch ein international vergleichbarer Standard, „weil sich die anderen Nationen sonst schlapp lachen über uns“. Nach eigenen Angaben wird er jährlich rund 20-mal unangemeldet kontrolliert. Er glaubt nicht, dass viele seiner internationalen Gegner auf solch eine Quote kommen.