Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung will den Bürokratie-Dschungel in der häuslichen Pflege lichten und Betroffene wie Angehörige deutlich entlasten. Zukünftig könnte es statt zahlreicher Töpfe lediglich zwei Budgets geben. Ein Entlastungsbudget soll die Pflege sicherstellen, wenn die Angehörigen einmal abwesend sind. Zweitens ist ein Pflegebudget für Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste angedacht. Ein entsprechendes Diskussionspapier legte der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus am Mittwoch in Berlin vor.
Bislang sind in der häuslichen Pflege bis zu zwanzig verschiedene Anträge nötig, damit Kranke und ihre Angehörigen Geld bekommen. Hinzu kommt, dass die Betroffenen oft gar nicht wissen, welche Leistungen ihnen überhaupt zustehen. Genau das will Westerfellhaus nun ändern.
Viele Menschen sind überfordert
„Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um Hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen“, erklärte Westerfellhaus, der seit April 2018 als Pflegebevollmächtigter die Interessen der Pflegebedürftigen im politischen Raum vertritt. Westerfellhaus macht Druck, denn seiner Einschätzung nach sind viele Menschen mit den Zuständen überfordert und deshalb „kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen“. Im Bundesgesundheitsministerium stieß der Vorschlag des Pflegebevollmächtigten auf wenig Resonanz.
Eine Sprecherin bezeichnete ihn als „interessanten Gedankenbeitrag“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, wurde da wesentlich deutlicher. „Der Vorschlag des Pflegebevollmächtigten kommt zur richtigen Zeit: Schließlich wollen wir in diesem Halbjahr in der Pflegepolitik in die weitere Gesetzgebung gehen“, sagte die CDU-Politikerin dieser Redaktion.
Bei der anstehenden Gesetzesarbeit stehe die Frage im Vordergrund, „wie wir die Pflegeversicherung nachhaltig finanzieren können, ohne die Betroffenen und ihre Angehörigen über die Maßen hinaus zu belasten – ich nenne nur das Stichwort steigende Eigenanteile im Pflegeheim“, erklärte Maag. Im Koalitionsvertrag sei die Bündelung bestehender Leistungen in ein jährliches Entlastungsbudget ja bereits zugesagt, um den Antragsaufwand für alle Beteiligten zu vermindern und Angehörige weiter zu entlasten. „Wichtig ist deshalb, dass ein Entlastungsbudget flexibel und bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden kann“, sagte Maag in einer ersten Reaktion auf das Papier des Pflegebevollmächtigten.
Guter Anfang – aber nicht genug
Westerfellhaus erklärte, die im Koalitionsvertrag angedachte Entlastung sei „ein guter Anfang, reicht aber nicht aus“. Dem Pflegebevollmächtigen zufolge bedarf es weiterer Maßnahmen, um Selbstbestimmung und Teilhabe in der häuslichen Pflege zu verwirklichen. Ihm schwebt vor, dass die Leistungen der Pflegeversicherung „selbstbestimmt und flexibel genutzt werden können und sich den individuellen Lebensumständen der Menschen anpassen – nicht umgekehrt“.
„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen die ihnen zustehenden Leistungen so einfach wie möglich abrufen können. Dazu gehört auch, dass alle Leistungserbringer ihre Dienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen“, erklärte Westerfellhaus. Das Leistungsrecht müsse „umfassend vereinfacht werden“. Selbstbestimmte Pflege brauche „statt eines engen Leistungskorsetts flexible Budgets, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Menschen gerecht werden“.