Jahrhundertelang konnten in Deutschland nur Mann und Frau eine Ehe schließen. Jetzt aber sollen auch Homosexuelle heiraten dürfen.
Das Gesetz öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – mit allen Rechten und Pflichten. Seit 2001 konnten Homosexuelle hierzulande nur eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen. Aber es blieben Benachteiligungen. Die größte war, dass Lebenspartner nicht gemeinsam Kinder adoptieren durften.
Dass die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt werde, sei „eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“, heißt es in dem seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates. „Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses“ gebe es keine haltbaren Gründe für ein Festhalten am Status quo.
Nein. Die Umwandlung erfolgt nur auf Wunsch. Beide Partner müssen auf dem Standesamt „gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit“ erklären, künftig eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Nein. In Artikel 3 des Gesetzes heißt es: „Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr begründet werden.“
Frühestens im Herbst. Das Gesetz tritt erst drei Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Es gibt tatsächlich rechtliche Risiken. Konservative Unionspolitiker erwägen schon, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sie argumentieren, mit der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe sei nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint – auch, weil nur daraus Kinder hervorgehen könnten. So habe es auch das Verfassungsgericht in der Vergangenheit stets gesehen. Dass sie sich einer Klage anschließen, ist aber höchst unwahrscheinlich. CDU-Chefin Angela Merkel hofft jetzt auf gesellschaftlichen Frieden.
Sie kontern, der Ehebegriff sei im Grundgesetz nicht abschließend definiert. Dem Gesetzgeber stehe es deshalb frei, ihn zu erweitern. Auch Justizminister Heiko Maas (SPD) meint, es gebe einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses. Der Wortlaut der Verfassung hilft in dem Streit tatsächlich kaum weiter: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, heißt es in Artikel 6, Absatz 1.