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BERLIN
Der Grundsteuer droht längere Hängepartie
Innenstadt aus der Luft       -  Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen komplett den Städten und Gemeinden zu.
Foto: Sina Schuldt, dpa | Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen komplett den Städten und Gemeinden zu.
Christian Grimm
Christian Grimm
 |  aktualisiert: 20.05.2019 02:11 Uhr

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rennt die Zeit davon. Ein hochrangig besetztes Treffen zur umstrittenen Reform der Grundsteuer in seinem Ministerium am Freitag brachte keinen Durchbruch. Scholz will eigentlich noch im Mai einen überarbeiteten Entwurf durch das Kabinett bringen, wie er jüngst im Interview mit unserer Redaktion angekündigte.

Doch sein Zeitplan wackelt gewaltig. Auf Seiten von CDU und CSU wird nun befürchtet, dass das Grundsteuergesetz erst nach der Sommerpause beschlossen wird. Die Reform der Abgabe auf Grundstücke und Immobilien ist zwischen SPD, Union und den Ländern hoch umstritten.

Scholz wird jetzt zum Verhängnis, dass er in seiner bisherigen Vorlage zur Gesetzesnovelle das CSU-geführte Bundesinnenministerium als Verfassungsressort nicht eingebunden hat. Die Christsozialen beharren auf einer Öffnungsklausel für die Bundesländer, die der SPD-Minister ablehnt. Jedes Bundesland könnte dann die bundeseinheitliche Regelung ignorieren und eigene Bestimmungen zur Erhebung der Grundsteuer festsetzen.

Über eigenen Schatten springen

Mächtiger Advokat dafür ist das von der CSU regierte Bayern. Um die Blockade im Kabinett zu lösen, erwartet die CSU von Scholz den Sprung über den eigenen Schatten. „Das muss schnell geschehen, sonst landen wir wegen der Beratungsfristen in der zweiten Jahreshälfte“, sagte ein Teilnehmer des Treffens im Bundesfinanzministerium.

Gemeint ist damit die Zuleitung an den Bundesrat. Die Länderkammer sollte einen Gesetzentwurf sechs Wochen vor einer Abstimmung bekommen, um darüber beraten zu können. Die dafür ins Auge gefasste Sitzung ist der 28. Juni. Das heißt, eigentlich müsste das Kabinett schon nächste Woche die Grundsteuer abnicken, um die Fristen einzuhalten. Auf der Tagesordnung findet sich das Thema aber bisher nicht. Die folgende Plenarsitzung des Bundesrats ist dann erst wieder nach der Sommerpause für Mitte September angesetzt. Nach der Runde bei Scholz bemühten sich alle Seiten, nicht wie bisher öffentlich aufeinander einzuschlagen. „Wir hatten ein gutes Gespräch mit einem detaillierten Austausch zu den verfassungsrechtlichen Fragen“, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Er hoffe, dass es dazu beigetragen hat, jetzt schnell zu einer Lösung für die Reform der Grundsteuer zu kommen“. Schäfer vertrat neben Bayern die Bundesländer der Union. Der Freistaat wurde durch Finanzminister Albert Füracker (CSU) vertreten, der sich entschlossen gab: "Ich beharre weiterhin auf die von uns geforderte Länder-Öffnungsklausel." Alle anderen Beteiligten wollten sich nicht öffentlich äußern, bestätigten aber die konstruktive Atmosphäre.

Die dazugeladenen Juristen waren sich nicht einig, ob für die Einführung der Öffnungsklausel zunächst das Grundgesetz geändert werden müsste. Bayern und die Union gehen davon aus, dass es ohne geht. Hier liegt gleichsam die Schwäche ihres Plans, wenn das Gegenteil stimmen sollte. Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenes Jahr entschieden, dass die Politik bis spätestens Ende 2019 eine Neuregelung zustande bringen muss. Die Änderung des Grundgesetzes gestaltet sich aber mühevoll und würde den zeitlichen Rahmen vollends sprengen. Somit stehen sowohl der Bundesfinanzminister als auch CDU und CSU unter Druck, wenngleich es bei Scholz stärker pressiert, weil er im Wort steht.

Flächenmodell favorisiert

Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen komplett Städten- und Gemeinden zu. Zuletzt summierten sie sich auf knapp 15 Milliarden Euro pro Jahr. Bayern und die Union favorisieren ein Flächenmodell, das die Steuer an der Quadratmeterzahl von Grundstück und Gebäuden bemisst.

Scholz hingegen hat ein wertabhängiges Konzept präsentiert, bei dem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Ob eine Immobilie vermietet wird oder selbst genutzt, spielt dabei keine Rolle.

Dieser Ansatz würde Hausbesitzer in guten Lagen höher belasten, die allerdings auch von den gestiegenen Preisen stärker profitiert haben.

 
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