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BERLIN
Datenschützer für Befragung Snowdens
reda
 |  aktualisiert: 06.05.2014 19:30 Uhr

Die Aussage fällt eher beiläufig. Doch sie hat es in sich. Andrea Voßhoff, seit 19. Dezember vergangenen Jahres die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit CDU-Parteibuch, geht demonstrativ auf Distanz zur Bundesregierung und schlägt sich auf die Seite der Opposition.

Gefragt, was sie von einer Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hält, macht sich die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg die Forderung der Grünen und der Linken zu eigen und plädiert ausdrücklich für eine Befragung des in Moskau im Exil lebenden Whistleblowers.

„Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher sinnvoll. Keine Frage“, sagt sie am Dienstag im Berlin. Schließlich habe Snowden mit seinen Enthüllungen den Skandal über die massenhafte Ausspähung von Bundesbürgern durch den US-Geheimdienst öffentlich gemacht. Insofern sei es gut, wenn der Ausschuss „möglichst viele Informationen“ von der Person erhalte, die den Fall ins Rollen gebracht habe.

Und auch in einem weiteren Punkt stellt sich die Nachfolgerin des Grünen Peter Schaar, der zehn Jahre lang als Datenschutzbeauftragter der Regierung amtierte und sich in dieser Zeit einen Ruf als unerschrockener Kämpfer für den Schutz der persönlichen Daten der Bundesbürger erworben hat, gegen die eigene Regierung und auf die Seite der Opposition. Ausdrücklich plädiert sie dafür, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Einsicht in möglichst viele Akten erhält. Je mehr Material dem Ausschuss zur Aufklärung zur Verfügung stehe, desto besser, sagt sie. Sie gehe davon aus, dass der Ausschuss „seine Rechte wahrnehmen wird“.

„Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher sinnvoll. Keine Frage.“
Datenschutzbeauftragte Voßhoff zu einer Befragung Snowdens

Erst am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohles dem Ausschuss weder die Unterlagen über die Zusammenarbeit zwischen dem amerikanischen und dem deutschen Geheimdienst noch die Akten über den Stand der Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen übergeben wolle. Sie kenne die rechtliche Bewertung der Bundesregierung nur aus den Medien, sagt Voßhoff, aber dies müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.

Auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung geht die 55-Jährige auf Distanz zur eigenen Partei. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das über den Spruch des Bundesverfassungsgerichts hinausgehe, sei der Grund für die Einführung der umstrittenen Speicherung von Verbindungsdaten entfallen, nun gelte es abzuwarten, „was sich auf der europäischen Ebene entwickelt“.

Die Koalitionsvertreter im NSA-Ausschuss des Bundestages schlagen eine baldige Befragung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden Anfang Juli vor, doch der Streit über eine Vernehmung des Amerikaners in Deutschland ist damit nicht beigelegt.

Die Obleute von Union und SPD, Roderich Kiesewetter (CDU) und Christian Flisek, kündigten am Dienstag an, sie wollten in der nächsten Ausschusssitzung am Donnerstag gemeinsam mit der Opposition eine Ladung Snowdens beschließen. Ziel sei eine Befragung am 3. Juli. Flisek warb dafür, die Umstände einer Vernehmung mit Snowden und dessen Anwalt zu bereden. Kiesewetter schloss eine Befragung in Berlin aus und warb für eine Videoschaltung. Die Opposition lehnt dies vehement ab und will notfalls mit juristischen Mitteln eine Anhörung Snowdens in Deutschland durchsetzen. Mit Informationen von dpa

 
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