Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht haben die EU und die Schweiz ein Abkommen über den automatischen Austausch von Bankdaten ab 2018 besiegelt. „Es eröffnet eine neue Ära der Steuer-Transparenz und markiert de facto das Ende des Bankgeheimnisses für die EU und die Schweiz“, sagte der für Steuern zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici am Mittwoch in Brüssel nach der Unterzeichnung. „Dies ist ein historischer Moment – sowohl politisch wie auch symbolisch.“
Die Schweizer Regierung leitete noch am selben Tag das Verfahren zur Ratifizierung ein. Dazu gehört nach eidgenössischem Recht die Möglichkeit einer Volksabstimmung, mit der das Abkommen bestätigt, aber auch noch gekippt werden könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Schweizer Wahlvolk sich mehrheitlich gegen eine engere Kooperation mit der EU entscheidet.
Datensammlung beginnt 2017
Bei Inkrafttreten des Abkommens werden die 28 EU-Staaten künftig von der Schweiz jährlich Daten zu allen Steuerpflichtigen erhalten, die dort ein Konto haben. Dazu gehören Namen, Adressen, Steuernummern und Geburtstage sowie Informationen zu Finanzbewegungen und zum Kontostand.
Konkret sieht das Abkommen mit der Schweiz vor, dass die dortigen Finanzinstitute ab 2017 beginnen, Daten von Kunden aus den EU-Ländern zu sammeln und diese den Schweizer Steuerbehörden übermitteln. Von dort gehen sie dann ab 2018 an die Steuerbehörden des jeweiligen EU-Landes. Die gleichen Verpflichtungen haben dann auch die EU-Staaten gegenüber der Schweiz.
Offen ist allerdings noch eine Vereinbarung über den Umgang mit den Milliarden Euro an Schwarzgeld, die in früheren Jahren von EU-Bürgern in die Schweiz transferiert wurden.