Wie sich die Bilder gleichen: Keine drei Wochen ist es her, dass sich Ex-Bundespräsident Christian Wulff und sein einstiger Vertrauter Olaf Glaeseker im Saal 127 des Landgerichts Hannover gesehen haben. Damals durfte sich Wulff über Glaesekers Erinnerungslücken freuen. Am Montag haben sie die Rollen getauscht. Glaeseker sitzt auf der Anklagebank, Wulff auf dem Zeugenstuhl. Bereits um kurz nach 10 Uhr ist klar: Diesmal darf sich Glaeseker freuen. Nicht nur, weil bei Wulff so manche Erinnerung zurückkehrt, sondern auch, weil er mit seiner Aussage stundenlang um die Gunst seines früheren Sprechers buhlt.
Denn im Korruptionsprozess gegen Glaeseker revidiert Wulff seine frühere Aussage zu den Urlaubsreisen seines einstigen Sprechers. Anders als bei der Staatsanwaltschaft 2012 bestätigt Wulff im Landgericht Hannover, von den Reisen Glaesekers zum mitangeklagten Partymanager Manfred Schmidt nach Spanien und Frankreich sowie von deren Freundschaft gewusst zu haben. „Olaf erzählte gelegentlich, dass er sich mit Manfred getroffen hat“, sagt Wulff.
Die Treffen seien ihm „inzwischen wieder eingefallen“. In dem seit Dezember laufenden Prozess gegen Glaeseker hatten zuvor bereits mehrere Zeugen erklärt, Wulff sei immer über die Aktivitäten Glaesekers informiert gewesen. Dem hatte Wulff bislang widersprochen. So hatte etwa Wulffs erste Ehefrau Christiane gesagt, Glaeseker habe sie im Namen Schmidts und in Anwesenheit des damaligen niedersächsischen CDU-Ministerpräsidenten ebenfalls zu einer Reise eingeladen. „Ich selbst habe keine Erinnerung an das Gespräch“, sagt Wulff, fügt aber hinzu: „Ich bin fest davon überzeugt, dass meine Frau die Wahrheit gesagt hat.“
Überbordendes Engagement
Wulff charakterisiert Glaeseker – mit dem er sich mittlerweile überworfen hat – als überaus pflichtbewussten und ehrgeizigen Mitarbeiter. Glaeseker habe ein „überbordendes Engagement“ an den Tag gelegt.
Im Glaeseker-Prozess geht es um mögliche Bestechung. Glaeseker wird von der Anklage vorgeworfen, sich zwischen 2007 und 2009 bei den Prominenten-Festen „Nord-Süd-Dialog“ über Gebühr bei der Sponsorensuche engagiert zu haben. Dies alleine wäre keine Straftat – im Gegenzug soll Glaeseker aber vom mitangeklagten Partymanager Schmidt zu Flugreisen und Urlauben in Südfrankreich und Spanien eingeladen worden sein. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Streitwert auf rund 12 000 Euro.