Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag am Freitag das Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. In namentlicher Abstimmung gaben 293 von 539 Abgeordneten ihr Ja zu dem umstrittenen Gesetz, das Verlage vor der gewerblichen Nutzung ihrer Inhalte im Internet schützen soll. 243 Parlamentarier stimmten gegen das Gesetz, drei enthielten sich.
Die Verleger begrüßten den Bundestagsbeschluss. Kritik kam von der deutschen Internetwirtschaft und von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Mit dem neuen Recht sollen Verlage die Möglichkeit erhalten, für die Nutzung ihrer Erzeugnisse im Internet Gebühren zu verlangen. Die Verleger zielen damit unter anderem auf sogenannte News-Aggregatoren, die Nachrichten aus Zeitungen auf eigenen Web-Seiten zusammenstellen und präsentieren. Inwiefern auch der Newsdienst der Suchmaschine Google von dem neuen Recht betroffen sein wird, ist unter Fachleuten umstritten.
In dieser Woche wurde im Rechtsausschuss des Bundestags eine Änderung des Gesetzentwurfs beschlossen, nach der „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ vom Leistungsschutzrecht ausgenommen werden. So können Suchmaschinen wie Google auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Unklar bleibt, wie lang ein solcher „Textschnipsel“ sein darf. Im Gesetz wird keine Zeichenzahl festgelegt. Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und Suchmaschinenbetreibern über die Snippets müssten vor Gericht entschieden werden. Dies wurde von der Opposition scharf kritisiert. Die Grünen beantragten vor der Debatte, das Leistungsschutzrecht wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Der Absetzungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Die Verlegerverbände teilten mit, das Leistungsschutzrecht sei „ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt“. Die Verlage erhielten damit ein Recht, das anderen Werkmittlern längst zustehe. Mit Hilfe dieses Rechts könnten sie selbst verfügen, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken genutzt würden. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisierte, der Bundestag habe „ein notdürftig ausgearbeitetes Gesetz verabschiedet, das keinem nützt“.