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BERLIN
Bis zu zehn Jahre Haft für Einbrecher
Telefonüberwachung potenzieller Einbrecher       -  Ein als Einbrecher verkleideter Mann hebelt in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizei in Hamburg ein Fenster auf.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa | Ein als Einbrecher verkleideter Mann hebelt in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizei in Hamburg ein Fenster auf.
Martin Ferber
Martin Ferber
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:38 Uhr

Einbrechern droht künftig eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Mit einer deutlichen Verschärfung der Gesetze will die Bundesregierung den Dieben das Handwerk legen und die Bürger besser schützen. Die Große Koalition reagiert damit auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Einbruchskriminalität, hinter der oft gewerbsmäßig agierende Banden aus dem Ausland stehen, die dem Bereich der organisierten Kriminalität zugerechnet werden.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach Einbrüche in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig wie eine schwere Straftat (wie beispielsweise Raub) behandelt werden, womit das Strafmaß für Einbrecher auf mindestens ein Jahr und maximal zehn Jahre steigt. Bislang galt ein Wohnungseinbruch als Vergehen mit einer Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Sogenannte „minder schwere Fälle“ soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen künftig überhaupt nicht mehr geben.

Gleichzeitig einigten sich die Innen- und Rechtsexperten von CDU/CSU und SPD nach längerem Tauziehen darauf, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen auch die gespeicherten Vorratsdaten nutzen und die Verbindungsdaten von Handys, Telefonen und Computern auswerten darf. Das muss ein Richter genehmigen, die Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails bleiben allerdings tabu. Bislang durften Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten wie Mord, sexueller Missbrauch oder Bildung einer terroristischen Gruppe genutzt werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Verschärfung der Gesetze. „Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu beschützen“, sagte er nach der Kabinettssitzung. „Unser Gesetzentwurf schafft eine neue Qualifikation für den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung.“ Allerdings reiche es nicht aus, lediglich die Gesetze zu verschärfen. „Entscheidend wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenschaft zu ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben.

“ Dazu benötige man „deutlich mehr Polizisten“. Zudem wolle die Regierung die Eigentümer und Mieter durch höhere staatliche Zuschüsse der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützen, die in einen besseren Einbruchschutz ihrer Wohnung investieren und beispielsweise Alarmanlagen einbauen. Sein Kabinettskollege, Innenminister Thomas de Maiziere (CDU), sagte, er hoffe, dass die Ermittler nun mehr Tätern auf die Spur kommen. Bislang sei die Aufklärungsquote, die bundesweit bei 16,9 Prozent liegt, zu niedrig. Gerade im Kampf gegen Banden sei es „ein großer Schritt nach vorne“, dass die Polizei auch die gespeicherten Kommunikationsdaten nutzen könne. „Dieses Instrument der Verkehrsdatenabfrage und der Standortnachfrage wird helfen, die Täter besser zu finden und damit die Aufklärungsquote zu erhöhen.“

Ähnlich argumentierte auch der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Vizechef der Unionsfraktion, Stephan Harbarth (Rhein-Neckar) gegenüber dieser Redaktion. Die Koalition setze „ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums“. Doch die höheren Strafen alleine würden nicht reichen. „Unsere Polizei braucht auch mehr Ermittlungsbefugnisse – und die erhält sie nun.“

Der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), zeigte sich zufrieden damit, dass der Koalitionspartner SPD seinen Widerstand gegen die Nutzung der Vorratsdaten aufgegeben hat. „Ein völliger Ausschluss der Nutzung solcher Daten wäre falsch verstandener Datenschutz und damit Täterschutz gewesen“, sagte er. Auch die SPD-Innenexpertin Gabriele Fograscher begrüßte den Gesetzentwurf. Da man es bei den Tätern oft mit professionellen Banden aus dem Bereich der international agierenden organisierten Kriminalität zu tun habe, sei sowohl die Verschärfung der Strafen als auch die Verwendung der Vorratsdaten richtig, sagte sie dieser Redaktion.

 
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