Österreichs neue Regierung hat sich dem Parlament und der Bevölkerung vorgestellt. Die Expertenregierung kam ins Amt, nachdem die Regierung von Sebastian Kurz gestürzt worden war. Eine Folge des „Ibiza Videos“ und des anschließenden Rücktritts des FPÖ-Vorsitzenden und Vizekanzlers Heinz-Christian Strache. Die von Bundespräsident Alexander Van der Bellen ernannte Kanzlerin Brigitte Bierlein war vorher Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. In ihrer ersten Rede vor dem Nationalrat versprach sie Verlässlichkeit und versprach, um das Vertrauen der Bevölkerung zu werben.
Bierlein sagte, ihr sei bewusst, dass ihre Expertenregierung weder direkt noch indirekt gewählt sei. Deshalb habe sie sich, ebenso wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen, einen früheren Wahltermin gewünscht. Doch mit einer Mehrheit aus sozialdemokratischer SPÖ und rechtspopulistischer FPÖ wurde der 29. September als Termin für die Neuwahl festgelegt.
Die Parteien planen Dutzende neue Gesetze
Die vier Monate bis dahin dürften politisch turbulent werden; denn im Nationalrat gibt es nach der zum Teil heiklen Zeit jetzt keine Unterscheidung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien mehr, wie der neue Vizekanzler Clemens Jabloner sagte. Die Regierung sei zwar durch den direkt gewählten Bundespräsidenten demokratisch legitimiert, doch ihre Handlungsmöglichkeiten seien beschränkt. Deshalb sei ihm der Dialog mit dem Parlament wichtig.
Die Parteien planen mit wechselnden Mehrheiten Dutzende neue Gesetze, die teilweise in Verbindung mit dem Ibiza-Video stehen, teilweise von den türkisblauen Ministern vorbereitet wurden, wie ein „Plastiksackerlverbot“. Die SPÖ will das Verbot der Trinkwasserprivatisierung in die Verfassung aufnehmen. Chance auf eine Mehrheit hat auch das Verbot von Glyphosat. Außerdem soll ein neues Gesetz zur Parteienfinanzierung beschlossen werden.
Die Übergangsregierung Bierlein steht vor der Schwierigkeit, das Parlament davor zu bewahren, „schlechte Gesetze“ zu verabschieden, wie Experten sagen. Wenn Gesetze handwerkliche Fehler aufweisen, führt es später zu Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Rechtsprechung.