Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag die Auskunftsrechte von Bundestagsabgeordneten. Konkret geht es in dem Verfahren um die Frage, ob die Bundesregierung Abgeordneten Informationen über Bundespolizei-Einsätze in den Ländern geben muss.
Geklagt hatte die Linken-Fraktion – sie wehrt sich dagegen, dass die Regierung Auskünfte zu unterstützenden Einsätzen der Bundespolizei zum Teil verweigert hat. Dabei ging es um Demonstrationen in Dresden, Berlin und anderen Städten 2011. Ein Urteil ist erst in Monaten zu erwarten. „Wir sehen uns in unseren parlamentarischen Rechten verletzt“, sagte die Vize-Parteichefin der Linken, Caren Lay. Die Bundesregierung hätte aus ihrer Sicht alle Kleinen Anfragen der Partei zu dem Thema beantworten müssen.
Dem widersprach der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU): Für die eigentlichen Polizeieinsätze seien die Länder verantwortlich. Die Bundesregierung könne darüber keine Auskunft geben oder gar Verantwortung dafür übernehmen. Das sei Sache der jeweiligen Landesparlamente.