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BERLIN
Atomares Restrisiko für Steuerzahler
dpa
 |  aktualisiert: 02.12.2014 19:21 Uhr

Das Verursacherprinzip gilt. Jedenfalls nach dem Atomgesetz. Aber es bleibt eine nicht eindeutig geklärte Frage: Wie lang gilt das Prinzip eigentlich, zumal wenn kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gefunden wird? Es gibt das Negativbeispiel der Asse. Das einstige „Versuchs-Endlager“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist marode, eine Bergung könnte über vier Milliarden Euro kosten.

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