
Mehrere Verteidiger haben den Prozess um die mutmaßlichen Millionenbetrügereien der Kapitalanlagefirma S&K am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, mit einer Reihe von Anträgen verzögert. Ein Rechtsanwalt erhob am Dienstag eine Zuständigkeitsrüge, weil nach der Geschäftsverteilung des Landgerichts Frankfurt eine andere als die 28. Große Strafkammer zuständig sei.
Ein anderer Verteidiger rügte die Besetzung des Gerichts für den Mammut-Prozess. Zwei ursprünglich geladene Schöffinnen seien «willkürlich» von ihrer Aufgabe entbunden worden, weil sie sich auf die Betreuung kleiner Kinder beziehungsweise pflegebedürftiger Eltern berufen hätten. Ein weiterer Anwalt verlangte die Aussetzung des Verfahrens wegen fehlender Akteneinsicht.
Am Vormittag hatte das Landgericht den ersten Befangenheitsantrag vom ersten Verhandlungstag gegen die drei Berufsrichter zurückgewiesen. Ein «Flüchtigkeitsfehler» bei einer Schadensberechnung verursache in einem derart komplexen Verfahren noch nicht die Befangenheit eines Gerichts, hieß es in der Entscheidung.
Wann die 1700 Seiten starke Anklageschrift verlesen werden soll, war dagegen weiterhin unklar. Vor Gericht müssen sich sechs Angeklagte wegen Betruges und Untreue - beides im «besonders schweren Fall» - in einem Volumen von rund 240 Millionen Euro verantworten. Hauptangeklagte sind die Gründer des S&K-Unternehmens, Stephan S. (36) und Jonas K. (34) aus Erlenbach (Lkr. Miltenberg), die seit Februar 2013 in Untersuchungshaft sitzen. Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden.