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HANNOVER
Alles auf Anfang?
Evangelischer Pressedienst
 |  aktualisiert: 05.03.2014 19:33 Uhr

So einfach will die Staatsanwaltschaft Hannover den Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff nicht akzeptieren: Lange vor Ablauf der Frist hat sie Revision eingelegt. Bis es nun endgültig Klarheit gibt, kann es dauern.

Ex-Bundespräsident Christian Wulff droht damit auch nach seinem Freispruch weiterer juristischer Ärger. Eine inhaltliche Begründung für die Revision legte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht vor. Ob der Prozess gegen Wulff erneut aufgerollt werden muss, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, müssen dem Gericht Verfahrensfehler nachgewiesen werden.

Erst nachdem das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt hat, muss die Staatsanwaltschaft Hannover ihre Revision begründen. Die Anklagevertreter könnten das Rechtsmittel dann aber auch wieder zurückziehen, wenn sie die Gründe für den Freispruch Wulffs doch noch für überzeugend halten sollte.

„Inhaltlich falsch“

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Das Gericht hat bei der mündlichen Urteilsverkündung zwar eine Begründung geliefert, aber wir halten sie inhaltlich für falsch.“

Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben.

Es ging um rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem Filmfinancier David Groenewold hatte Wulff sich 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.

Der Filmfinancier musste sich wegen Vorteilsgewährung verantworten, die Revision bezieht sich auch auf seinen Freispruch. Beide Männer hatten die Einladung mit ihrer Freundschaft begründet. Zudem betonte Wulff, von der Teilübernahme der Hotelkosten zunächst nichts gewusst zu haben.

Die Revision hatte sich in Hannover bereits vor der Urteilsverkündung im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer angedeutet: „Das Gericht hat die vorliegenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft.“ Weitere Zeugen müssten gehört sowie Akten und Mails gewürdigt werden, um zu einer Urteilsreife zu gelangen. Ursprünglich hatte der Prozess bis April dauern sollen.

Wulffs Verteidiger reagierten unaufgeregt. „Ich bin da völlig gelassen“, sagte Anwalt Michael Nagel. Richter Frank Rosenow gelte als ein erfahrener Jurist, der Urteile revisionsfest begründen könne. „Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Monaten angekündigt, rechts- und fristwahrend Revision zur Überprüfung des Urteils einzulegen“, betonten Nagel und sein Kollege Bernd Müssig. Aus ihrer Sicht hat eine Revision keine Chance auf Erfolg.

 
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