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Düsseldorf
Advent, Advent, das Zimmer brennt
Kerzen sind vor allem in der Weihnachtszeit schön - aber auch gefährlich. Wer einen Brand vermeiden will, sollte ein paar Dinge beachten.
Foto: stock.adobe.com | Kerzen sind vor allem in der Weihnachtszeit schön - aber auch gefährlich. Wer einen Brand vermeiden will, sollte ein paar Dinge beachten.
Harald Czycholl
 |  aktualisiert: 02.04.2019 13:45 Uhr

Die Vorweihnachtszeit hat längst begonnen. Adventskränze und Weihnachtsbäume verströmen ein stimmungsvolles Ambiente. Doch mit all den Weihnachtspyramiden, Gestecken, Adventskränzen und Weihnachtsbäumen gehen auch große Gefahren einher - gerade wenn sie mit Kerzen geschmückt sind. Jedes Jahr zur Weihnachtszeit verzeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Anstieg von Haus- und Wohnungsbränden um rund 50 Prozent gegenüber dem Frühjahr oder Herbst.

„Die durch Heizungsluft schnell trocknenden Zweige fangen sehr leicht Feuer“, warnt Rolf Mertens, Schadenexperte bei der Ergo Versicherungsgruppe. „Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke von einer Kerze auf die Zweige überspringt. Innerhalb von Sekunden brennt dann der gesamte Adventskranz.“ Das Feuer sei meist schwer zu kontrollieren und könne sich in der gesamten Wohnung ausbreiten.

„Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke von einer Kerze auf die Zweige überspringt.“

Rolf Mertens, Schadenexperte bei der Ergo Versicherungsgruppe

Damit an Heiligabend das Christkind vor der Tür steht und nicht die Feuerwehr, rät der Versicherungsexperte zu einigen Vorsichtsmaßnahmen. So sei die Verwendung frischer Tannenzweige empfehlenswert, denn sie entzünden sich nicht so leicht. Außerdem sollte man darauf achten, dem Adventskranz einen festen Stand zu geben und ihn mindestens 50 Zentimeter entfernt von brennbaren Gegenständen wie Gardinen oder Polstermöbeln zu platzieren. Im Durchzug sollte der Adventskranz nie stehen, und die Kerzen brauchen feuerfeste Halterungen, die nicht wackeln.

Das Wichtigste: „Wer den Raum verlässt, sollte die Kerzen löschen - auch wenn er nur in der Küche Tee kochen will“, sagt Mertens. Außerdem sollten Kerzen rechtzeitig, also vor dem kompletten Herunterbrennen, ausgepustet werden. Das wird erleichtert, wenn man Sicherheitskerzen verwendet. Ihr Docht endet knapp vor dem Kerzenboden - dann gehen die Kerzen automatisch aus, wenn sie zu weit runter gebrannt sind. Außerdem sollten Kerzen sowie Feuerzeuge und Streichhölzer von Kindern ferngehalten werden.

Einzelne Steckdosen nicht überlasten

Doch auch mit Lichtketten muss man vorsichtig umgehen. „Was elektrischen Lichterschmuck anbelangt, sollten einzelne Steckdosen damit nicht überlastet werden“, rät Versicherungsexperte Mertens. „Sind beispielsweise mehrere Lichterketten und weitere elektrische Geräte an nur einer Steckdose angeschlossen, können die Geräte durchschmoren und Brände verursachen.“

Besonders gefährlich sind echte Kerzen auf dem Weihnachtsbaum. Wer nicht auf ihr warmes Licht verzichten möchte, sollte darauf achten, dass der Baum stabil im Ständer steht und Vorhänge und Möbeln mindestens einen halben Meter entfernt sind. Ausreichend Abstand zur Heizung ist ebenfalls wichtig, damit die Zweige nicht so schnell trocknen. Außerdem sollte man den Baum regelmäßig gießen. Beim Schmücken gilt: Kerzen in einem möglichst großen Abstand zu darüber liegenden Zweigen anbringen - und auf Baumschmuck aus Stroh oder Papier verzichten. Für einen sicheren Halt der Kerzen sorgen Metallhalterungen mit einem Kugelgelenk, die sich so verstellen lassen, dass die Kerzen senkrecht stehen und nicht tropfen.

Bei einem Brand bieten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung den passenden Versicherungsschutz

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brand, bieten die Hausrat- sowie die Wohngebäudeversicherung den passenden Versicherungsschutz, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen“, so die Verbraucherschützerin. „Selbst die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert.“ Schäden direkt am Haus - etwa an Türen, Mauerwerk oder am festverklebtem Parkettboden - werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Eine Versicherung entbindet aber nicht davon, auf die brennenden Kerzen Acht zu geben. „Lässt man die Kerzen unbeaufsichtigt, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungskürzungen vornehmen“, warnt Boss. Solche Fälle beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Ein Mann, der an Weihnachten unter Alkoholeinfluss auf dem Sofa eingeschlafen war und fünf Kerzen hatte brennen lassen, musste für die Feuerschäden selbst aufkommen, urteilte etwa das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 9 U 113/09). Ein durchaus kniffeliger Fall: Wäre der Mann durch äußere Ereignisse abgelenkt gewesen oder ohne Alkoholeinfluss von einem Kurzschlaf übermannt worden, hätte die Versicherung den Schaden übernehmen müssen.

Der Bund der Versicherten rät daher zu Policen, die den sogenannten „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ von vornherein ausschließen. Diese kosten zwar ein wenig mehr Beitrag als die Standard-Versicherungen, bieten aber einen großen Vorteil: „Im Schadenfall werden dann immer hundert Prozent des Schadens erstattet“, so Boss. Dann kann die Kerzenzeit sorgenfrei genossen werden.

Andere Fallen zum Fest
Haftpflicht Es sind längst nicht nur Brände, die die besinnliche Stimmung zu Weihnachten zerstören können: Verschüttet die Oma Rotwein auf dem neuen Teppich oder wirft ein Freund vor lauter Staunen das neue Smartphone auf den Boden, ist das ein Fall für deren private Haftpflichtversicherung. Anders ist es, wenn das Missgeschick der kleinen Nichte passiert: Kinder unter sieben Jahren können nämlich in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden - und wenn niemand haftbar ist, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.
Räumpflicht Bei Schnee und Glatteis müssen Eigentümer beziehungsweise Mieter darauf achten, rechtzeitig die Zuwegungen zum Haus sowie den Bürgersteig davor zu räumen. Werktags müssen die Wege bis etwa sieben Uhr morgens geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen kann man sich auch bis neun Uhr Zeit lassen. Versäumt ein Mieter oder Hauseigentümer, rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, kann das teuer werden: Stürzt beispielsweise der Paketbode oder auch ein Nachbar auf der eisglatten Treppe zur Haustür, kann er Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. (czy)
 
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