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BERLIN
Abschreckung per Gesetz
reda
 |  aktualisiert: 12.11.2014 19:31 Uhr

Der Staat schaltet sich in den Kampf gegen Leistungsmanipulation ein. Am Mittwoch wurde in Berlin das Anti-Doping-Gesetz der Bundesregierung vorgestellt. Es nimmt nicht nur die Hintermänner, sondern auch die dopenden Athleten selbst ins Visier.

Was ist der Zweck des Anti-Doping-Gesetzes?

Die Dopingbekämpfung des Sports allein reicht nicht mehr aus, um die gut organisierten Doper, Hersteller, Händler und anderen Hintermänner zu erwischen. Bei den Doping-Kontrollen werden kaum Athleten überführt, die Dunkelziffer ist weitaus höher. Der Staat schaltet sich aber auch ein, weil er die Gesundheit der Sportler schützen will und die Integrität des Sports als hohes Gut ansieht. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Sport vor negativen Einflüssen und Entwicklungen zu bewahren.

Was ändert sich für Athleten?

Mittels des Arzneimittelgesetzes konnten dopende Athleten strafrechtlich nicht verfolgt werden, sondern nur die Hintermänner – Ärzte, Hersteller, Händler oder Trainer. Denn: Selbstschädigung ist nicht strafbar. Im Sport wird dagegen Selbstdoping verboten. Einem Athleten, der verbotene Substanzen mit der Absicht besitzt oder nimmt, sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen, drohen jetzt Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren. Keine Ausflüchte mehr gibt es künftig auch bei den Mengen von Dopingmitteln. Selbst wenn nur kleine Mengen („uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit“) bei einem Athleten gefunden werden, macht er sich strafbar.

Sind alle Sportler in Deutschland von dem neuen Gesetz betroffen?

Freizeitkicker, Hobbyläufer und Bodybuilder müssen nicht fürchten, für die Einnahme von Dopingmitteln bestraft zu werden. Das Anti-Doping-Gesetz zielt nur auf den Spitzensport und die rund 7000 Athleten, die den Dopingkontroll-Testpools der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) angehören. Erfasst werden mit dem Gesetz aber auch ausländische Sportler, die an Wettbewerben des organisierten Sports in Deutschland teilnehmen und gegen das Gesetz verstoßen. Eine Strafverfolgung dürfte in der Praxis problematisch sein, weil mutmaßliche Doper das Land schnell verlassen könnten.

Was droht den Hintermännern des Dopings?

Wer mit Dopingmitteln im großen Stil handelt und damit viel verdient, kann für bis zu zehn Jahre ins Gefängnis wandern. Dies gilt auch für Hintermänner wie Ärzte oder Hersteller, die die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährden oder andere der Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Schädigungen aussetzen.

Passen Sportgerichtsbarkeit und Anti-Doping-Gesetz zusammen?

Ein Nebeneinander ist möglich. Die staatliche Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln soll die der Sportverbände und der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) nicht ersetzen oder beeinträchtigen. Sportgerichte können nach einem positiven Dopingbefund Sanktionen aussprechen, durch das Anti-Doping-Gesetz sind auch Ermittlungen bis zu Beschlagnahmungen oder Hausdurchsuchungen möglich. Außerdem wir in Paragraf 11 die Sportgerichtsbarkeit ausdrücklich als zulässig erklärt.

Wird die NADA gestärkt oder geschwächt?

Doping-Fahndung ist inzwischen auch kriminalistische Puzzlearbeit. Deshalb werden Gerichte und Staatsanwaltschaften durch das neue Gesetz ermächtigt, der NADA personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen zu übermitteln.

Was bedeutet das Gesetz für die deutsche Bewerbung um die Olympischen Spiele 2024?

Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere wertet das neue Gesetz als Vorteil für eine deutsche Bewerbung. Auch Craig Reedie, Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), kann in dem Gesetz „nur Gutes“ entdecken für die deutschen Bemühungen, die Olympischen Spiele 2024 oder 2028 ausrichten zu wollen. Für die IOC-Mitglieder, die über den Gastgeber der Spiele mitabstimmen und aus dopingverseuchten Ländern kommen, könnte das Gesetz aber auch eine Bedrohung darstellen.

 
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