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Mannheim
VGH: AfD darf nicht auf Mannheimer Marktplatz demonstrieren
Während des in Mannheim getöteten Polizisten gedacht wird, schwelt ein Rechtsstreit zwischen Stadt und AfD zu einer Demo. Nun hat das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten eine Entscheidung gefällt.
Nach der Messerattacke - Kundgebung 'Mannheim hält zusammen'.jpeg       -  Nancy Faeser (l) legt mit Muhterem Aras, Landtagsräsidentin von Baden-württemberg, Blumen nieder.
Foto: Uli Deck, dpa (Archivbild) | Nancy Faeser (l) legt mit Muhterem Aras, Landtagsräsidentin von Baden-württemberg, Blumen nieder.
Redaktion
 |  aktualisiert: 12.06.2024 02:47 Uhr

Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren, wo eine Woche zuvor ein Polizist niedergestochen worden war. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten gab am Freitag einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt, das grünes Licht für die Demo am Tatort gegeben hatte. Diese ist für 18.00 Uhr geplant und könnte nun am nahegelegenen Paradeplatz stattfinden. Zeitgleich soll es eine Gegendemonstration der Antifa geben. Der Beschluss des VGH ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.

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