
Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren, wo eine Woche zuvor ein Polizist niedergestochen worden war. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten gab am Freitag einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt, das grünes Licht für die Demo am Tatort gegeben hatte. Diese ist für 18.00 Uhr geplant und könnte nun am nahegelegenen Paradeplatz stattfinden. Zeitgleich soll es eine Gegendemonstration der Antifa geben. Der Beschluss des VGH ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.
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