Die Beweise genügten den Richtern des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts: Der Verfassungsschutz darf die AfD auch künftig als extremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Es gebe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“, sagte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats. In der AfD würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“. Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. Deshalb sei am Vorgehen der Verfassungsschützer nichts auszusetzen. Damit ist ein Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit gezogen – wenn auch nur vorläufig. Die Partei kündigte an, in die nächste Instanz gehen zu wollen und beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.
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