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Frage der Woche
Wo ist Sterbehilfe eigentlich erlaubt?
In Deutschland ist ein neues Gesetz zum begleiteten Suizid gescheitert, anders sieht es in der europäischen Nachbarschaft aus. Wie sind die Erfahrungen?
115. Sitzung des Bundestages       -  In belgischen Apotheken ist ein „Sterbehilfe-Set“ erhältlich.
Foto: Etienne Ansotte, dpa | In belgischen Apotheken ist ein „Sterbehilfe-Set“ erhältlich.
Margit Hufnagel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:16 Uhr

Die Debatte war ernsthaft und sachlich. Und doch sind die Parlamentarier zu keinem Ergebnis gekommen: Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland auch künftig strafbar. Dabei gibt es in der deutschen Nachbarschaft mehrere Länder, die das Thema seit Jahren für sich geregelt haben. 

Als erstes Land überhaupt in der Welt haben die Niederlande den Suizid mit ärztlicher Unterstützung erlaubt. 20 Jahre ist das inzwischen her. Die Regelung geht extrem weit: Sterbehilfe ist dort sogar schon für Kinder ab zwölf Jahren erlaubt. Noch mehr auf den freien Willen des Einzelnen setzt Belgien. Im Jahr 2014 wurde die Altersbeschränkung komplett aufgehoben. In der Schweiz gibt es Sterbehilfe-Organisationen, die Todeswillige bei ihrer Selbsttötung unterstützen.

Sterbehilfe: Diese Regeln gelten in den Niederlanden, Belgien und Schweiz

Was allen drei Ländern gemein ist: Die Zahl der Fälle von Sterbehilfe steigt seit Jahren an, und das zum Teil steil. In den Niederlanden wurden 2003 1885 Fälle von Sterbehilfe gezählt, 2013 schon 4829, im Jahr 2021 dann 7666. Ähnlich sieht es in der Belgien und der Schweiz aus, dort haben sich die Zahlen seit 2010 vervierfacht. „Die ständig steigenden Fallzahlen beim assistierten Suizid in der Schweiz können ganz sicher mit dem ständig weiter ausgebauten Angebot der bekannten Suizidbeihilfevereine und der offenbar steigenden Nachfrage erklärt werden“, sagt Christine Bartsch, Professorin für Rechtsmedizin an der Hochschule in Berlin. „Aber, was genau die Menschen umtreibt, sich um das selbstorganisierte Sterben zu kümmern, ist sehr vielschichtig.“ 

Einer, der den Personenkreis untersucht hat, ist Markus Zimmermann, Ethikprofessor in der Schweiz. Er sagt: „Die Personen, die einen Suizid begehen, und diejenigen, die eine Suizidhilfe in Anspruch nehmen, sind nicht identisch.“ Im Gegenteil: Personen, die einen Suizid begehen, seien größtenteils Männer, durchschnittlich 40 Jahre alt. Personen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen, seien mehrheitlich (60 Prozent) Frauen, die im Schnitt 75 Jahre alt seien. „Das alte und immer wieder vorgetragene Argument, wenn es keine Suizidhilfe gäbe, sprängen die Leute vor den Zug, ist nachweislich falsch“, sagt Zimmermann.

 
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