Leipzig
Urteil: Kein Recht auf tödliches Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Das Bundesverwaltungsgericht fällt ein Grundsatzurteil zu einem tödlichen Betäubungsmittel. Der Zugang bleibt den beiden schwer erkrankten Klägern verwehrt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zum Suizid versperrt. Das Betäubungsmittelgesetz, das keine Erlaubnis zum Erwerb des Mittels Natrium-Pentobarbital vorsieht, verstoße nicht gegen das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben, entschied das Gericht in Leipzig. Es gebe andere Mittel und Wege für Sterbewillige, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Zudem seien die Gefahren für die Bevölkerung, die von Erwerb und Aufbewahrung des Mittels ausgingen, sehr hoch. (Az.: BVerwG 3 C 8.22 BVerwG 3 C 9.22)
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