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Frankfurt/Main
Erfolg für Renate Künast im Rechtsstreit gegen Facebook
Grünen-Politikerin Renate Künast wehrt sich gegen ein Meme mit einem Falschzitat, das auf Facebook kursiert. Nun gab ihr das OLG Frankfurt im Berufungsprozess recht.
Renate Künast.jpeg       -  Erfolg für Renate Künast im Prozess gegen den Facebook-Konzern Meta.
Foto: Soeren Stache, dpa | Erfolg für Renate Künast im Prozess gegen den Facebook-Konzern Meta.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:20 Uhr

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) hat gegen den Facebook-Konzern Meta einen juristischen Erfolg im Streit um die Löschung von Falschzitaten im Internet errungen. Die Berufung von Meta wird hinsichtlich dieses Punktes zurückgewiesen, wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sagte: "Wir teilen im Wesentlichen die Auffassung des Landgerichts."

Facebook muss Künast-Meme mit Falschzitat löschen

Das Landgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die klagende Politikerin verlangen könne, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination - ein sogenanntes Meme - mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen. "Damit erhalten Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz", sagte Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz nach der Urteilsverkündung. "Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt wurden."

Falsches Zitat von Künast wurde online verbreitet

Zudem hatte das Landgericht Künast eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugebilligt; dies wies das OLG in seiner Entscheidung mit Verweis auf die damals noch ungeklärte Rechtsfrage ab.

Internetnutzer hatten auf Facebook ein Bild von Künast veröffentlicht, dem ein falsches Zitat zum Thema Integration beigefügt war: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Der Post wurde außerdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse. Die OLG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

 
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