EU-Einigung
Europaparlament stimmt für Recht auf Reparatur: Was bedeutet das für Verbraucher?
Künftig sollen Verbraucher defekte Produkte einfacher reparieren lassen können. Das EU-Parlament hat über ein seit Langem gefordertes "Recht auf Reparatur" abgestimmt.
Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys müssen diese künftig auf Wunsch reparieren. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten im Februar geeinigt. Am Dienstag (23. April) hat das EU-Parlament nun dafür gestimmt. Demnach soll auf EU-Ebene ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Erstmals werde es einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones geben, so der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD).
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