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EU-Einigung
Europaparlament stimmt für Recht auf Reparatur: Was bedeutet das für Verbraucher?
Künftig sollen Verbraucher defekte Produkte einfacher reparieren lassen können. Das EU-Parlament hat über ein seit Langem gefordertes "Recht auf Reparatur" abgestimmt.
Verbraucherschützer haben die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur bis Mitte März auf den Weg zu bringen. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa       -  In der EU soll ein Recht auf Reparatur eingeführt werden.
Foto: Sebastian Willnow, dpa (Symbolbild) | In der EU soll ein Recht auf Reparatur eingeführt werden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 23.04.2024 14:01 Uhr

Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys müssen diese künftig auf Wunsch reparieren. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten im Februar geeinigt. Am Dienstag (23. April) hat das EU-Parlament nun dafür gestimmt. Demnach soll auf EU-Ebene ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Erstmals werde es einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones geben, so der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD).

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