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Berlin
So will Faeser Abschiebungen beschleunigen
Die Bundesregierung will schärfer gegen irreguläre Zuwanderung vorgehen. Was im Gesetzentwurf steht und welche Effekte zu erwarten sind.
Nancy Faeser.jpeg       -  Bundesinnenministerin Nancy Faeser will mit einem neuen Gesetz abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild) | Bundesinnenministerin Nancy Faeser will mit einem neuen Gesetz abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben.
Moritz Maier
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:16 Uhr

In Deutschland soll künftig schneller abgeschoben werden. Bei abgelehnten Asylanträgen will die Bundesregierung härter zugreifen und schneller tätig werden, um die Menschen in ihre Herkunftsstaaten zu verweisen. Dazu veröffentlichte das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) nun einen Gesetzentwurf zur Begrenzung irregulärer Migration. Die Ministerin will zum einen konsequenter abschieben und gleichzeitig der humanitären Verantwortung Deutschlands gerecht werden.

Bereits im August entstand in Faesers Innenministerium ein Diskussionspapier, in dem Maßnahmen für schnellere Abschiebungen vorgestellt wurden. Nach Kritik von Teilen der Grünen wurde es aber ruhig um das Papier der SPD-Ministerin. Nun verständigte sich die Regierungsspitze um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Rahmen eines Migrationspaketes, die Vorschläge zur Migrationsbegrenzung zügig umzusetzen und im Gegenzug Geflüchteten, die sich schon im Land befinden, den Zugang zur Arbeit zu erleichtern. Diese Woche legte Faeser ihren Gesetzentwurf vor, der womöglich schon nächste Woche im Kabinett beraten und beschlossen werden soll.

Straftäter und Schleuser sollen schneller abgeschoben werden

Das Bundesinnenministerium bezeichnet den Entwurf als wesentlichen Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration. Somit sollen "schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden." Konkret soll das Ausreisegewahrsam, mit dem Menschen nach Ablaufen ihrer Ausreisepflicht festgesetzt werden können, von bisher zehn auf nun 28 Tage Höchstdauer verlängert werden. Zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, Schleuser und Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig schneller abgeschoben werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Ermittlern weitreichendere Befugnisse zu geben: So sollen Wohnungen durchsucht werden dürfen, um eine Person zu identifizieren. Im Falle einer beschlossenen Abschiebung dürften die Behörden in Gemeinschaftsunterkünften auch die Räumlichkeiten anderer Bewohnerinnen oder Bewohner betreten, um den gesuchten Ausreisepflichtigen zu finden. Befindet sich dieser dann in Haft, wird dessen Abschiebung nach Wunsch des Innenministeriums künftig nicht mehr angekündigt.

Der Entwurf geht mit der Debatte einher, Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, um ausreisepflichtige Menschen auch dorthin schneller abzuschieben. Im Gespräch sind auch weitere Staaten in Nordafrika. Gleichzeitig sollen Geflüchtete, die schon in Deutschland sind, in Zukunft einfacher arbeiten dürfen, kündigte Vizekanzler Habeck an. Hinter dem Maßnahmenpaket steckt auch die Idee, die Asylmigration als reine Suche nach Schutz von anderen Arten der Zuwanderung zu entkoppeln.

Reicht der Ansatz, um die irreguläre Migration zu reduzieren?

Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), sieht den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv, fordert aber weitere Schritte. Der SVR berät die Bundesregierung, wird vom Innenministerium finanziert und hält schnellere Abschiebungen bei abgelehnten oder aussichtslosen Asylanträgen für sinnvoll. "Menschen aus Staaten mit sehr niedrigen Anerkennungsquoten sollen von einem aussichtslosen Asylantrag abgehalten und die Verfahren beschleunigt werden", heißt es von Vorländer.

Um die irreguläre Zuwanderung nach Deutschland spürbar zu reduzieren, greift der Gesetzentwurf allein laut Sachverständigenrat zu kurz. Gerade Menschen aus sicheren Herkunftsländern benötigen abseits des individuellen Rechts auf Asyl weiterhin die Möglichkeit der regulären Einreise: "Wo Restriktionen gelten, braucht es gleichzeitig öffnende Elemente", heißt es vom Vorsitzenden Vorländer. So müssen anderen Staaten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei Zuwanderung und Abschiebungen Angebote gemacht werden.

Migration soll schon vor der EU-Außengrenze gestoppt werden

Das gilt besonders für Länder außerhalb Europas, die bisher keine sicheren Drittstatten sind. Denn auch wenn die Politik derzeit viel über Georgien und Moldau spricht: Im gesamten Jahr 2022 stellten laut Bundesregierung nur 8865 Menschen aus Georgien einen Antrag auf Asyl, aus Moldau waren es 5210. Der Großteil der Zuwanderung kommt aus anderen Regionen.

In diesem Zusammenhang häuften sich zuletzt die Forderungen nach verbindlichen Migrationsabkommen mit Nordafrikanischen Staaten auf EU-Ebene. Sie sollen die irreguläre Zuwanderung schon vor der EU-Außengrenze stoppen und abgewiesene Asylbewerber zurücknehmen. Zuletzt scheiterte eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien. Nordafrika-Experte Max Gallien sagte unserer Redaktion, dass es nach wie vor unklar sei, wie Tunesien die Migration über das Mittelmeer überhaupt effektiv bekämpfen kann und will. „Unsere europäischen Vorstellungen, wie das unkompliziert funktionieren soll, greifen da zu kurz.“

 
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