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Migration
So kürzt der Bund die Leistungen für Asylbewerber
Bund und Länder haben sich auf ein ganzes Paket an Maßnahmen zur Begrenzung der Migration geeinigt. Dabei geht es, vor allem, ums Geld.
Migranten in Deutschland.jpeg       -  Unerlaubt eingereiste Migranten im brandenburgischen Forst.
Foto: Patrick Pleul, dpa | Unerlaubt eingereiste Migranten im brandenburgischen Forst.
Rudi Wais
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:02 Uhr

Flüchtlinge, deren Asylverfahren besonders lange dauern, werden künftig nicht mehr so viel Geld zur Verfügung haben wie bisher. Um weniger Anreize für eine Flucht nach Deutschland zu bieten, haben sich Bund und Länder auch auf das Kürzen von Leistungen geeinigt. So sollen Asylbewerber Hilfen in Höhe des regulären Bürgergeldes künftig erst nach drei Jahren erhalten und nicht bereits nach 18 Monaten. Bereits anerkannte Asylbewerber, die noch in Sammelunterkünften mit Gemeinschaftsverpflegung leben, sollen ebenfalls nur noch die Leistungen erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Damit Flüchtlinge kein Geld mehr an Freunde und Angehörige in ihren Heimatländern überweisen können, wollen die Länder eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte einführen, mit der Asylbewerber ihre Einkäufe bargeldlos bezahlen. Dazu soll es noch eine Art Taschengeld geben.

Asylbewerber sollen erst nach drei Jahren Bürgergeld bekommen

"Wer nach Deutschland kommt und noch nie in unser Steuersystem eingezahlt hat, darf nicht schon nach 1,5 Jahren Leistungen in Höhe des Bürgergeldes bekommen", betonte der Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, gegenüber unserer Redaktion. "Mit der Einigung haben Geflüchtete erst nach drei Jahren Anrecht auf diese Sozialleistungen. Das ist richtig und sorgt zudem für Einsparungen von 1 Milliarde Euro." Die sogenannten Regelleistungen für Asylbewerber sind etwas niedriger als das Bürgergeld und decken das Nötigste ab, das ein Mensch zum Leben in Deutschland braucht – Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege. Verglichen mit dem Bürgergeld ist der Regelsatz für einen alleinstehenden Asylbewerber mit 410 Euro monatlich um 92 Euro niedriger als im Bürgergeld, ein Ehepartner erhält 82 Euro weniger und für die Kinder eines Asylbewerbers zahlt der Staat je nach Zahl und Alter zwischen 40 und 74 Euro weniger im Monat. In Sammelunterkünften haben Bewohner nach Angaben des Landkreistages dann nur noch ein Taschengeld von 182 Euro zur freien Verfügung.

Die Entscheidung, Asylbewerbern erst nach drei Jahren Bürgergeld zu zahlen, sei richtig, betonte auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. "Er reicht aber bei weiten nicht aus die Flüchtlingszahlen zu senken." Das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz bringe keine Asylwende, ein Stopp der illegalen Migration werde damit nicht erreicht. Notwendige Entscheidungen, um die Anziehungskraft Deutschlands auf Flüchtlinge zu reduzieren, seien ausgeblieben, kritisierte Dobrindt gegenüber unserer Redaktion: "Es gibt keine Entscheidung zu einer Belastungsobergrenze, keine Entscheidung über den Stopp der freiwilligen Aufnahmeprogramme und des Familiennachzugs und keine Entscheidung über den Stopp der Express-Einbürgerung."

Ministerpräsidentenkonferenz dauerte bis in den frühen Dienstagmorgen

CDU-Chef Friedrich Merz warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mangelnde Kooperationsbereitschaft mit der Opposition vor. Er habe es abgelehnt, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Regierung und Union zur Steuerung der Zuwanderung einzusetzen. "Damit ist das Thema Deutschlandpakt zum Thema Migration aus meiner Sicht erledigt", sagte Merz. "Ich erkenne im Augenblick beim Bundeskanzler keine Bereitschaft, die Gespräche mit uns substanziell fortzusetzen." SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich appellierte dagegen an die Opposition, weiterzuverhandeln: "Jetzt ist nationaler Konsens erforderlich." Und weiter: "Es kommt jetzt auf Herrn Merz an." 

Bis in den frühen Dienstagmorgen hinein hatten die Ministerpräsidenten zuvor mit Scholz verhandelt. Ihr Kompromiss sieht neben dem Einschränken von Leistungen und der Umstellung von Bargeld auf Bezahlkarten auch eine Neuregelung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten vor. So soll die bestehende, von der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge unabhängige Pauschale des Bundes von zuletzt 3,7 Milliarden Euro vom kommenden Jahr an in eine Pro-Kopf-Pauschale umgewandelt werden. Für jeden Asylerstantragssteller zahlt der Bund dann 7500 Euro pro Jahr. 

 
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