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Kommentar
Jetzt auch noch Wagenknecht: Obacht bei der ÖRR-Kritik
Sahra Wagenknecht kritisiert die Öffentlich-Rechtlichen. Auch wenn ein Reformbedarf offensichtlich ist: So eine plakative Anklage kann in eine komplett andere Richtung wirken.
«Anne Will» vom 27.08.2017       -  Sahra Wagenknecht bei 'Anne Will'.
Foto: Wolfgang Borrs, NDR/dpa | Sahra Wagenknecht bei "Anne Will".
Stefan Lange
 |  aktualisiert: 02.06.2024 02:45 Uhr

Jetzt also auch Sahra Wagenknecht. Die BSW-Vorsitzende hat sich der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeschlossen, fordert eine Reform des Apparats. Darüber hinaus spricht sich ihre Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kurz vor der Europawahl gegen Beitragserhöhungen und für ein Genderverbot aus. Wagenknecht darf das natürlich alles sagen. Sie genießt die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit, die öffentliche-rechtliche wie auch private Medien seit Jahrzehnten mit einem hohen Einsatz an personellen und finanziellen Mitteln stützen und schützen.

Wenn Wagenknecht von einem „Meinungs-Einheitsbrei“ im ÖRR spricht und eine mangelnde Pluralität beklagt, dann ist das sicherlich eine der drastischeren Formulierungen. Allein steht sie damit aber nicht, ähnliches ist von anderen auch zu hören. Gemeint sind nicht nur die Öffentlich-Rechtlichen, sondern „die Presse“ insgesamt. Das allerdings ignoriert den Einsatzwillen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten wie öffentlichen Sendeanstalten, von Verlagen und anderen Medienschaffenden. Es blendet die vielfältigen Formate im Fernsehen, im Radio, in Zeitungen und Magazinen oder im Internet aus.

Zukunftsrat arbeitet an Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Bevölkerung hat offenbar ein differenziertes Bild von den Medien. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) beispielsweise verweist unter dem Titel „Pressefreiheit unter Druck“ darauf, dass für 92 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die freie Presse eine wesentliche Grundlage der Demokratie ist.

Natürlich ist die Frage zulässig, ob der öffentliche-rechtliche Rundfunk so bleiben kann, wie er ist. Allerdings wird die Antwort gerade erarbeitet. Der Abschlussbericht des Zukunftsrates liegt auf dem Tisch, er empfiehlt bereits eine „umfassende Reform“. Die detaillierten Ausarbeitungen gehen weit über das plakative Nein zu Beitragserhöhungen oder die Neiddebatte über die Höhe von Intendantengehälter hinaus und sind nun Arbeitsgrundlage für die Rundfunkkommission der Länder, die das Gremium eingesetzt hatte. Es ist ratsam, in Ruhe das Ergebnis abzuwarten.

Denn die plakative Anklage der Öffentlich-Rechtlichen könnte auch in eine ganz andere Richtung wirken, wie sich am Thema Beitragserhöhung zeigt. In Frankreich beispielsweise gibt es sie nicht mehr, dort wird das öffentlich-rechtliche TV- und Radioangebot seit 2022 durch Steuern finanziert. Das Parlament übernahm gleichzeitig die Kontrolle und die Aufsicht. Mit anderen Worten: Der ÖRR ging komplett in staatliche Hand über.

 
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