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Berlin
Die Terrorgefahr in Deutschland ist real
Seit Jahren sprechen die Behörden in Deutschland von einer "abstrakten Terrorgefahr". Dabei ist die Bedrohung durchaus real, wie sich gerade erst wieder zeigt.
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Foto: Roberto Pfeil, dpa | Nach Hinweisen auf mögliche Anschlagspläne wurden die Sicherheitsmaßnahmen am Kölner Dom erhöht.
Stefan Lange
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:36 Uhr

Vor sieben Jahren fuhr Anis Amri mit einem gestohlenen Lastwagen über den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz. Insgesamt 13 Menschen starben direkt oder an den Folgen des Terroranschlags. Der Weihnachtsmarkt findet weiterhin statt, Barrieren sollen den Platz schützen. Sie sind festlich geschmückt und nicht sofort als Bollwerke zu identifizieren. Ähnlich verhält es sich mit der Sicherheitslage im ganzen Land: Die Terrorgefahr ist nicht jeden Tag sichtbar, aber sie ist vorhanden. 

Jüngste Beispiele sind die Anschlagsdrohung auf den Bielefelder Hauptbahnhof und die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen für den Kölner Dom aufgrund eines „Gefahrenhinweises“. Die Sicherheitsbehörden sprechen zwar seit Jahren verharmlosend von einer „abstrakten Terrorgefahr“. Doch nicht nur Bielefeld und Köln zeigen, dass sie durchaus real ist. Ende November nahm die Polizei zwei junge Islamisten fest, die einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen planten. Ungefähr zur gleichen Zeit erließ ein Amtsgericht in Brandenburg Haftbefehl gegen einen 16 Jahre alten Jugendlichen wegen des Verdachts der Planung eines Terroranschlags.

Terror findet auch in Sozialen Medien statt

Im Zusammenhang mit den geplanten Anschlägen fällt seitens der Sicherheitsbehörden oft der Hinweis auf den Islamischen Staat (IS). Der islamistische Terror beherrschte lange Zeit die Schlagzeilen, beispielsweise beim Attentat in Dresden vom Oktober 2020. Aus den Medien verschwand der IS danach vielfach, tot ist er nicht, wie es in Sicherheitskreisen heißt. Was ebenso für Al Kaida gilt. Lokale Ableger beider Terrororganisationen verbreiten gerade in Asien und Afrika Angst und Schrecken. Sie finden internationale Geldgeber, und damit wächst die Gefahr einer erneuten Ausbreitung ihrer Aktivitäten auf Europa. „Terrorexport“ nennen das die Fachleute.

Nicht nur Bomben und Amokfahrer sorgen für Angst. Im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel ist der „Social-Media-Terrorismus“ in den Fokus gerückt. Schreckliche Bilder werden gezielt in den sogenannten sozialen Netzwerken veröffentlicht. Das Bundeskriminalamt erließ als Antwort bisher mindestens zehn „Entfernungsanordnungen“ gegen die Plattform X (vormals Twitter) und 143 gegen die Plattform Telegram.

Terrorgefahr muss wieder stärker in den Fokus rücken

Die Bekämpfung des Terrorismus war ein Schwerpunkt des G7-Innenministertreffens vor zweieinhalb Wochen im japanischen Mito. „Wir müssen Extremismus und Terrorismus in enger Zusammenarbeit mit den anderen G7-Staaten begegnen“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Aber folgen diesen Worten genügend Taten? 

Die Union dringt in einem Antrag, der am 18. Januar im Bundestag beraten wird, auf eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Sie verweist zur Begründung darauf, dass in den letzten Jahren die Hälfte aller Terroranschläge in Deutschland nur aufgrund von Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste habe verhindert werden können, während eigene Erkenntnisse fehlten.

Schärfere Gesetze zur Terrorbekämpfung im Rahmen der europäischen Rechtsprechung sollten gut durchdacht und begründet werden. Gleichzeitig muss sich der Datenschutz an die Bedrohungslage anpassen, und die ändert sich ständig. Mit der Anwendung künstlicher Intelligenz etwa eröffnen sich Terroristen neue Möglichkeiten, auf die die Europäische Union nur vage, die Regierung noch gar keine Antworten gefunden hat. Die Terrorgefahr muss wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken, auch das zeigt das Beispiel Breitscheidplatz: Zum Schutz der Weihnachtsmarktbesucherinnen und -besucher sind Straßenbarrieren errichtet worden, die nur von Taxen gequert werden dürfen. Eigentlich. Denn kontrolliert wird das Durchfahrverbot für andere Fahrzeuge allenfalls zeitweise. 

 
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