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London
Der Fall Julian Assange: Eine Auslieferung wäre unverantwortlich
Dem Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks droht trotz eines juristischen Teilerfolges weiterhin eine Abschiebung in die USA. Das wäre maßlos, wenn Assange nicht zum Held taugt.
Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden.jpeg       -  Unterstützer von Julian Assange versammeln sich vor dem High Court in London. Das Gericht traf am Dienstag die Entscheidung, dass der Wikileaks-Gründer nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden darf.
Foto: Vuk Valcic, Zuma Press Wire, dpa | Unterstützer von Julian Assange versammeln sich vor dem High Court in London. Das Gericht traf am Dienstag die Entscheidung, dass der Wikileaks-Gründer nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden darf.
Redaktion
 |  aktualisiert: 31.03.2024 03:43 Uhr

Der Fall Julian Assange ist aus juristischer Sicht ein schrilles Beispiel für Maßlosigkeit und ein Rechtsverständnis, das kalte Rache zum Prinzip erhöht. Seit 13 Jahren ist der 53-Jährige seiner Freiheit beraubt – bei einer Ausweisung in die USA drohen dem Wikileaks-Gründer, der auf Fotos wie ein gebrochener Mann wirkt, weitere zig Jahre in Haft. Die US-Regierung hat dem Whistleblower nicht verziehen, dass er schwerste Kriegsverbrechen ihrer Streitkräfte öffentlich gemacht hat – genau dies ist jedoch ein Verdienst dieses Mannes. Gleichzeitig blieben US-Soldaten, die Gräueltaten begangen haben, weitgehend straffrei. 

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