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Berlin
Die Zerstörung geht uns alle an
Eine Versicherung gegen Überflutungen hätte es schon längst geben können, wenn die Politik wach gewesen wäre. 
Stefan Lange
 |  aktualisiert: 10.06.2024 02:37 Uhr

In der Debatte über die Einführung einer Elementarschadenversicherung drängt sich Frage auf: Wer schützt dieses Land eigentlich vor elementar schädlichem Verhalten der Politik? Nicht erst nach der Ahrtal-Katastrophe wurde mehr Schutz versprochen, auch mehr Versicherungsschutz. Die Diskussion darüber reicht bis in die Zeit des Elbehochwassers im Jahr 2003 zurück. Vorschläge für eine Police gegen Hochwasserschäden gab es einige, doch keiner davon wurde umgesetzt. Die Papiere landeten in der Schublade und wurden vergessen. Erst jetzt kommen sie wieder zum Vorschein. Viel zu spät natürlich, den vom Hochwasser betroffenen Menschen im Süden hilft das gar nichts. 

Der Sinn einer solchen Versicherung dürfte unbestritten sein. Gebäudeeigentümer versichern sich gewöhnlich gegen die Folgen von Blitzschlag, Sturm, Feuer oder Hagel. Da ist eine Police zur Absicherung von Elementarschäden nur ein weiterer Schritt. Mehr als 90 Prozent der Baden-Württemberger sind ihn übrigens schon gegangen.

Ein Beitrag für alle

Mit der Preisgestaltung ist es schwierig. Unterm Strich wären nach Risikogebieten gestaffelte Beiträge aber wohl die schlechtere Lösung. Sie würden die Menschen in Flutgebieten finanziell besonders belasten, dabei trifft sie an dem Hochwasser an sich keine Schuld - ausgenommen diejenigen, die fahrlässig zu nah am Wasser bauen. Naturkatastrophen sind eine Folge des menschgemachten Klimawandels, den verursachen nicht nur die Menschen in potenziellen Flutgebieten, sondern alle. 

Ein einheitlicher Versicherungsbeitrag, entweder in einer festen Summe oder in einem prozentualen Aufschlag auf die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratprämie, wäre also begründbar. In Frankreich und der Schweiz funktioniert das schon seit Jahren prima und die Beiträge sind niedrig. Es wäre die Anwendung des Solidaritätsprinzips, wie es in der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Alle treten füreinander ein und zahlen den prozentual gleichhohen Beitrag – egal, ob nun gesundlebender Sportler oder trinkender Raucher mit Übergewicht. 

Die Bundesregierung zögert bei der Umsetzung einer Elementarschadenversicherung noch. Sie argumentiert unter anderem damit, dass Prävention womöglich der bessere Weg sei und blickt da auf baurechtliche Vorschriften. Allerdings gibt es das schon, alles Notwendige zum Schutz der Bevölkerung steht bereits im Hochwassergesetz II. Angewendet wird es jedoch entweder gar nicht oder nur unzureichend. Damit gilt dann: Siehe oben. 

 
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