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Kommentar
Asylverfahren: Die Gerichte sind überlastet
Justizminister Marco Buschmann will die Asylverfahren beschleunigen. An den Ursachen der Krise aber ändert das nichts.
Asylklagen.jpeg       -  In den deutschen Verwaltungsgerichten stapeln sich seit Jahren die Klagen von Asylbewerbern.
Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild) | In den deutschen Verwaltungsgerichten stapeln sich seit Jahren die Klagen von Asylbewerbern.
Rudi Wais
 |  aktualisiert: 20.06.2024 02:52 Uhr

Abgelehnte Asylanträge, drohende Abschiebungen, Probleme beim Familiennachzug: In den deutschen Verwaltungsgerichten stapeln sich seit Jahren die Klagen von Asylbewerbern. Teilweise liegen dort noch Fälle aus den Jahren 2016 und 2017. Dass Justizminister Marco Buschmann nun versucht, Verfahren durch eine Reihe von organisatorischen Veränderungen zu straffen, ist also nur folgerichtig. Wirklich entlasten aber wird es die Gerichte nicht. Dazu fehlt es nicht nur an Personal – auch die Zahl der Kläger ist schlichtweg zu hoch, weil die Zahl der Asylbewerber zu hoch ist. 

Politik wagt sich nicht an die Ursachen: Zahl der Abschiebungen steigt kaum

Mit seiner Gerichtsreform kann Buschmann nur an den Symptomen der Krise herumdoktern. An ihre Ursachen wagt sich die deutsche Politik nicht wirklich heran. So ist trotz gegenteiliger Beteuerungen weder die Zahl der Abschiebungen, für die die Länder zuständig sind, signifikant gestiegen, noch hatte die Bundesregierung bisher den Mut, den Nachzug von Familienangehörigen strenger zu regeln und zu begrenzen. Im Gegenteil: Die SPD hat sich auf ihrem letzten Parteitag sogar für eine noch großzügigere Lösung ausgesprochen. 

Gegen einen negativen Bescheid zu klagen, ist das gute Recht eines abgelehnten Asylbewerbers. Ein Rechtsstaat jedoch, der einen Asylbewerber nach einer solchen Ablehnung nicht abschiebt oder zur Ausreise zwingt, macht sich irgendwann selbst unglaubwürdig. Und je länger die Asylverfahren dauern, umso schwerer wird es, die Betroffenen zurück in ihre Heimatländer schicken. 

 
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