Karlsruhe
Verfassungsgericht lehnt Antrag zu Stopp von Klimaschutz-Reform ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Damit wird am Freitag über die Änderung des Klimaschutzgesetzes abgestimmt.
Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.
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