Hannover, Ulm
Schwangerschaftsabbrüche: Käßmann für Beibehaltung der aktuellen Regelung
Soll der Strafrechtsparagraf 218 geändert werden? Dafür hat sich der Rat der EKD ausgesprochen. Die Kritik kommt auch von der Ex-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann.

Vor Beginn der EKD-Synode in Ulm hat sich die Debatte um eine mögliche gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs intensiviert. Dabei häuft sich die Kritik an einer Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) – aus den eigenen Reihen wie aus Reihen der katholischen Kirche. Die frühere Ratsvorsitzende und evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann sprach sich nun gegenüber unserer Redaktion für eine Beibehaltung des Paragrafen 218 aus. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft, etwa wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird.
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