zurück
Hannover, Ulm
Schwangerschaftsabbrüche: Käßmann für Beibehaltung der aktuellen Regelung
Soll der Strafrechtsparagraf 218 geändert werden? Dafür hat sich der Rat der EKD ausgesprochen. Die Kritik kommt auch von der Ex-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann.
Forderung nach Öffnung von Hotels für Obdachlose.jpeg       -  Margot Käßmann hat eine klare Meinung zum Paragrafen 218: 'Ich finde, die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt.'
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Archivbild) | Margot Käßmann hat eine klare Meinung zum Paragrafen 218: "Ich finde, die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt."
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:00 Uhr

Vor Beginn der EKD-Synode in Ulm hat sich die Debatte um eine mögliche gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs intensiviert. Dabei häuft sich die Kritik an einer Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) – aus den eigenen Reihen wie aus Reihen der katholischen Kirche. Die frühere Ratsvorsitzende und evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann sprach sich nun gegenüber unserer Redaktion für eine Beibehaltung des Paragrafen 218 aus. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft, etwa wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar