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Luxemburg
EuGH: Polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht
Wie die polnische Regierung das Justizsystem umkrempelt, verstößt gegen EU-Recht. Es ist nicht das erste Urteil im Streit zwischen Warschau und EU-Kommission. Doch diese Entscheidung könnte Konsequenzen haben.
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Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa | Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:41 Uhr

Polen hat in einem Streit mit der EU um die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Nach dem heutigen Urteil verstoßen Bestimmungen der polnischen Justizreform von 2019 gegen EU-Recht. Das Urteil aus Luxemburg könnte auch Auswirkungen auf ein zuvor schon im Eilverfahren verhängtes Zwangsgeld haben.

Die EU-Kommission hat Polen 2021 verklagt

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2021, wonach mehrere polnische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an EU-Recht halten. Sie verklagt immer wieder auch Deutschland vor dem EuGH, um die Einhaltung von EU-Recht zu erzwingen.

Im aktuellen Streit ging es unter anderem um ein Gesetz zur Disziplinierung von Richtern. Der EuGH machte nun deutlich: Die polnischen Regeln gewährleisteten keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Dazu gehöre nämlich, dass die nationalen Gerichte überprüfen könnten, ob sie selbst oder andere Gerichte den im Unionsrecht vorgesehenen Anforderungen genügen.

Kritik der EU: Polen baut Justiz seit Jahren um

Polens nationalkonservative Regierung baut die dortige Justiz seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um. Die EU-Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen. Teilweise wurden Beschlüsse vom EuGH gekippt.

Weil Warschau sich weigerte, frühere EuGH-Urteile umzusetzen, verhängte der Gerichtshof innerhalb des nun entschiedenen Verfahrens schließlich eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag. Die Strafe wurde im Frühjahr halbiert, weil die Regierung inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hat.

Aus Sicht der EU reicht das allerdings nicht aus. Weitere Verfahren sind schon abzusehen: Im Februar verklagte die EU-Kommission Polen erneut wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Für Warschau sind die Verfahren heikel, denn es geht inzwischen auch um viel Geld: Die EU-Kommission hält mehrere Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds für Polen zurück, weil sie Zweifel am dortigen Justizsystem hat. (dpa)

 
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