
Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-Jährige bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Der Attentäter gestand zu Beginn des Prozesses, dass es zu der Geiselnahme im Zuge eines Ausbruchversuchs gekommen sei. Er hatte Beamte mit einer aus Schreibmaterialien und Batterien selbst gebastelten Waffe bedroht und sie genötigt, ihm diverse Türen zu öffnen.
Halle-Attentäter Balliet sitzt bereits wegen antisemitischen Anschlag im Gefängnis
Der Mann war im Dezember 2020 wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags in Halle zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen. (mit dpa)