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Berlin
Was bekommen Flüchtlinge beim Arzt – und was nicht?
CDU-Chef Friedrich Merz hat mit seiner Behauptung, abgelehnte Asylbewerber ließen sich die Zähne richten, für viel Wirbel gesorgt. Die Übersicht zur Rechtslage.
Christian Grimm
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:23 Uhr

Flüchtlinge haben Anspruch auf medizinische Hilfe in Deutschland. Das bestimmt das Asylbewerberleistungsgesetz. Dort heißt es: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“ 

Eine ausdrückliche Einschränkung macht das Gesetz bei teurem Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen. „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“, heißt es dort. Damit sie einen Arzt aufsuchen können, benötigen die Schutzsuchenden einen Behandlungsschein, den sie zum Beispiel von der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten. In einigen Bundesländern erhalten die Flüchtlinge eine Chipkarte, wenn sie eine feste Bleibe gefunden haben. Der Städte- und Gemeindebund beziffert die Kosten für die medizinische Betreuung der Asylbewerber auf 690 Millionen Euro für 2022. Sie stehen damit für zehn Prozent der Gesamtausgaben aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Nach anderthalb Jahren erhalten Geflüchtete nahezu alle Leistungen

Eine grundlegende Änderung tritt 18 Monate nach Ankunft eines Schutzsuchenden ein. Ab dann sind die Asylbewerber bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert, auch diejenigen, deren Antrag abgelehnt wurde und deren Abschiebung ausgesetzt ist. Sie bekommen eine Gesundheitskarte, mit der ihnen beinahe dieselben Leistungen zustehen wie allen anderen Versicherten auch. Die Kassen erhalten die Ausgaben und einen Verwaltungskostenanteil von den Trägern der Sozialhilfe erstattet, wie es auf der Internetseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen heißt. Es gilt allerdings auch, dass sie Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze leisten müssen. In Deutschland leben 300.000 Zuwanderer, deren Asylgesuch abgewiesen wurde. 

Für die eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine gilt eine Sonderregel. Sie haben sofort Anspruch auf Bürgergeld und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Bundeszahnärztekammer hat die Behauptung von Friedrich Merz zurückgewiesen, wonach abgelehnte Asylbewerber für die Terminprobleme bei Zahnärzten sorgten. „Ich kann die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen“, hatte der Kammerpräsident Christoph Benz der Wirtschaftswoche gesagt. „Beim Zahnarzt kriegt man in der Regel problemlos Termine.“ 

 
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