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Extremistischer Verdachtsfall
Streit mit Verfassungsschutz: OVG weist alle rund 470 Beweisanträge der AfD ab
Plötzlich ging es ganz schnell: Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.05.2024 02:42 Uhr

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

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