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Halle
Vorwurf der Nazi-Parolen: Deutliche Verzögerung im Höcke-Prozess
Mit Anträgen haben die Verteidiger von Björn Höcke für deutliche Verzögerungen im Prozess gesorgt. Wie der erste Verhandlungstag in Halle bislang verlief.
Prozessbeginn gegen AfD-Politiker Höcke in Halle.jpeg       -  Die Verteidiger von Björn Höcke haben im Prozess vor dem Landgericht in Halle mit Anträgen und Beschwerden für eine deutliche Verzögerung gesorgt.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa | Die Verteidiger von Björn Höcke haben im Prozess vor dem Landgericht in Halle mit Anträgen und Beschwerden für eine deutliche Verzögerung gesorgt.
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.04.2024 02:41 Uhr

Wegen verschiedener Anträge und Beschwerden der Verteidigung hat sich der Beginn des Prozesses gegen den AfD-Politiker Björn Höcke am Donnerstag deutlich verzögert. So hatten Höckes Rechtsanwälte unter anderem beantragt, dass die Verhandlung vollständig per Tonaufnahme dokumentiert werden soll. Zudem hatten sie gefordert, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden soll, ob das Landgericht in Halle oder das Amtsgericht in Merseburg für die Verhandlung zuständig ist.

Die Unterbrechungen durch die Verteidigung fanden noch vor Verlesung der Anklage statt. Der Vorsitzende Richter und die Kammer hatten den Antrag auf Aufzeichnung der Verhandlungen per Beschluss abgelehnt. Vor der Mittagspause - zweieinhalb Stunden nach offiziellem Beginn des ersten Hauptverhandlungstages - stand die Entscheidung der Kammer über die Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichts noch aus.

Staatsanwalt zu Prozess-Verzögerungen: Habe so etwas noch nie erlebt

Die Staatsanwaltschaft brachte ihren Ärger über das Vorgehen der Verteidiger zum Ausdruck. So etwas habe er noch nie erlebt, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch sagte, es sei denkbar, dass die Verhandlung in Halle auch dann fortgeführt werde, wenn dem Antrag stattgegeben werde, dass das Bundesverfassungsgericht über die Zuständigkeit entscheiden soll.

Ermittelt wurde gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke schon mehrfach, in dem aktuellen Verfahren wird dem Thüringer AfD-Chef Höcke vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Konkret geht es um eine Rede, in der der 52-Jährige eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte.

Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl am 1. September. Sein Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Bei einer Verurteilung reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bislang sind vier Verhandlungstage angesetzt. 

Die NS-Parole fiel bei Höckes Rede im Landtagswahlkampf

Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Dabei soll er gesagt haben: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Der damalige sachsen-anhaltische Grünen-Chef Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen den AfD-Politiker und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Im vergangenen Jahr erhob die Staatsanwaltschaft Halle Anklage. Sie wirft Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Höckes Anwälte die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.

Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera noch einmal verwendet zu haben - da waren sein Auftritt in Merseburg und die juristischen Folgen längst Thema in den Medien. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

AfD-Politiker Björn Höcke verteidigt seine Wortwahl

Noch vor Beginn des Prozesses äußerte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen. Er verteidigte seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan "America First" von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt.

Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei, sagte er: "Nein, ich wusste es nicht." Es handele sich um einen Allerweltsspruch. 

Höcke wird von einem Rechtsanwalt aus Erfurt verteidigt. Dieser sagte der dpa, dass spontan entschieden werde, ob er oder sein Mandant sich zu den Vorwürfen äußern werden. Zu Beginn der Verhandlung kam es vor dem Gericht zu Protesten. So hatte etwa die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" zu Demonstrationen aufgerufen. Die Verhandlung findet im Sicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle statt. Um einen störungsfreien Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten, hatte das Gericht unter anderem Einlasskontrollen angeordnet. 

Was für Höcke auf dem Spiel steht

Höcke will in Thüringen Ministerpräsident werden. Er gilt als chancenlos, weil keine der bisher im Landtag vertretenen Parteien mit der AfD koalieren will. Im ostthüringischen Landkreis Greiz will er sich um ein Direktmandat bewerben. Im Thüringer Wahlgesetz steht, nicht wählbar sei, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder "infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt".

Theoretisch könnte das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich entscheiden, dass Höcke sein aktives und auch sein passives Wahlrecht vorübergehend verliert. Voraussetzung ist aber, dass Höcke zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Darüber hinaus steht im Parteiengesetz: "Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein." Bisher ist völlig offen, ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.

Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Björn Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten. (dpa)

 
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