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Berlin
Nicht erlaubt, aber immer noch möglich – die Doppelwahl
Doppelstaatler könnten bei der Europawahl theoretisch zwei Stimmen abgeben. Eine Geschichte spielt sich im Raum Augsburg ab, die so nicht vorkommen dürfte.
220997234.jpg       -  Es ist nicht zulässig, mehr als eine Stimme zur Europawahl abzugeben.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Es ist nicht zulässig, mehr als eine Stimme zur Europawahl abzugeben.
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.06.2024 02:44 Uhr

Am Wochenende wählen Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten das neue Europaparlament. Darunter auch Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften. Oder solche, die in einem anderen Staat leben, als in dem, dessen Pass sie haben. Beim Thema Wahl und doppelte Staatsbürgerschaft fällt wohl vielen der Wirbel um den Journalisten Giovanni di Lorenzo ein: Im Jahr 2014 sagte der Zeit-Chefredakteur in einer Talkshow öffentlich und scheinbar unbedarft, dass er gleich zwei Stimmen bei der damaligen Europawahl abgegeben hat. Möglich war dies, weil er sowohl deutscher als auch italienischer Staatsbürger ist. Dabei dürfen auch Wahlberechtigte mit doppelter Staatsangehörigkeit natürlich nur einmal wählen.

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